ja…was aber meist an der art der tatbegehung liegt…rutscht dem vati „die hand aus“ und die mutti kracht mit dem hinterkopf auf die kante des fliesentisches und bleibt erkaltend liegen,kann das ganze schlechtestenfalles als totschlag gewertet werden.

rührt die mutti hingegen e605 (berühmt unter dem namen „schwiegermuttergift“) in vatis erbspüree,dann kommt noch unweigerlich mordmerkmal „heimtücke“ hinzu…und mutti brummt ihre acht bis 12 jahre je nach „sozialprognose“.