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  1. #1
    Moderator Avatar von MacLeon
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    An die Baurechtsexperten: Teilung eines Grundstücks

    Hallo zusammen,

    wir wohnen in Bayern in einem Gewerbegebiet. Zwischen unseren Nachbarn und uns ist ein Grundstück frei, das unsere Nachbarn momentan als Garten nutzen. Als wir uns gestern unterhalten hatten, haben wir erfahren, dass sie Haus und Grundstück in den nächsten Jahren verkaufen wollen, ggf. auch separat. Wir hätten Interesse an einem Teil des Grundstücks, für unsere Nachbarn wäre das auch eine Option. Das Restgrundstück wäre nicht mehr bebaubar.

    Wie verhält sich das mit der Grundstücksteilung? Gibt es bestimmte Anträge zu stellen? Kann die Stadt der Grundstücksteilung widersprechen und wenn ja, unter welchen Bedingungen?

    Vielen Dank!
    Beste Grüße,
    Marcus


    Nakatomi Plaza Christmas Party 1988

  2. #2

    RE: An die Baurechtsexperten: Teilung eines Grundstücks

    Teilung ist genehmigungspflichtig, normalerweise aber kein allzu großes Problem. Die Stadt oder sonstige Genehmigungsbehörde kann widersprechen, wenn öffentlich-rechtliche Gründe gegen eine Teilung sprechen. Das ist zum Beispiel dann der Fall (oder kann der Fall sein), wenn eine städtebauliche Fehlentwicklung dadurch gefördert würde. Bei Dir könnte es sein, dass die Behörde Einspruch erhebt, weil das Grundstück nicht mehr gewerblich genutzt werden kann, weil es zu klein ist. Eine Alternative kann aber sein, dass man das geteilte Grundstück jeweils den beiden benachbarten Grundstücken zuschlägt und die neuen Grundstücke dann miteinander zu einem Flurstück verschmilzt. So hat dann jeder wieder EIN Grundstück, aber eben etwas größer. So könnte ein späterer Käufer zum Beispiel seinen Betrieb durch Anbau vergrößern.

    Am besten zur Behörde marschieren und dort einfach mal fragen.
    77 Grüße!
    Gerhard

  3. #3
    Moderator Avatar von MacLeon
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    Themenstarter
    Danke Gerhard!

    Würde das Grundstück nur geteilt, wären die Teile in der Tat nicht mehr zu bebauen. Die Parzelle ist grob 20x40m groß und würde längs in zwei Parzellen á 10x40 m geteilt werden.

    Einer Verschmeldzung mit unserem Grundstück steht unsererseits nichts im Wege, wir wollten ohnehin Teile des neuen Grundstücks bebauen. Zwar nur mit einer Garage, das ist aber erst mal schnuppe ... denke ich.
    Beste Grüße,
    Marcus


    Nakatomi Plaza Christmas Party 1988

  4. #4
    Original von MacLeon
    Würde das Grundstück nur geteilt, wären die Teile in der Tat nicht mehr zu bebauen. Die Parzelle ist grob 20x40m groß und würde längs in zwei Parzellen á 10x40 m geteilt werden.
    Eben, daher könnte es einen Einspruch geben. Bei der Verschmelzung ist's einfacher.
    77 Grüße!
    Gerhard

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