Yep, hast du. Es geht um Rechnungen die außerhalb des Abrechnungszeitraums liegen.

Original von NicoH...Und Du wirfst einen Mieter raus, der die Miete unpünktlich zahlt? Aber das ist doch gemein, schließlich hat er doch einen Anspruch auf Gebrauchsüberlassung aus dem Mietvertrag...

Oder sind die Zahlungszeitpunkte für den Mieter bindend, die Abrechnungszeitpunkte für den Vermieter aber nicht?
Hasenpo, wo steht denn, dass im vorliegenden Fall nicht ebenfalls der Vermieter Geld vom Mieter zu kriegen hat.

Der Anspruch auf Mietzahlung verjährt übrigens erst nach drei Jahren.