Yep, hast du. Es geht um Rechnungen die außerhalb des Abrechnungszeitraums liegen.
Hasenpo, wo steht denn, dass im vorliegenden Fall nicht ebenfalls der Vermieter Geld vom Mieter zu kriegen hat.Original von NicoH...Und Du wirfst einen Mieter raus, der die Miete unpünktlich zahlt? Aber das ist doch gemein, schließlich hat er doch einen Anspruch auf Gebrauchsüberlassung aus dem Mietvertrag...
Oder sind die Zahlungszeitpunkte für den Mieter bindend, die Abrechnungszeitpunkte für den Vermieter aber nicht?
Der Anspruch auf Mietzahlung verjährt übrigens erst nach drei Jahren.![]()
Ergebnis 1 bis 15 von 15
Baum-Darstellung
-
19.05.2010, 09:26 #15Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
Ähnliche Themen
-
Heizkostenabrechnung
Von richmenstoys im Forum Off TopicAntworten: 1Letzter Beitrag: 12.01.2008, 17:04 -
Korrekt box für 5513 L-serie
Von soegaard im Forum Rolex - Tech-TalkAntworten: 1Letzter Beitrag: 09.08.2007, 18:30
Lesezeichen