Original von Subfreak
Bin mir nicht sicher ob ich das beim Konzi reklamieren soll/ kann
Andererseits besteht ja immer die Gefahr das nach dem Blatttausch andere Mängel am Zifferbaltt bzw. Uhr zu beanstanden sind.

Wie denkt Ihr darüber ?

Gruß,
Rene
Ich würde es so lassen. Eine, wie ich meine, unnötige Öffnung sollte man vermeiden.
Ich hatte bei meiner 116710 anschließend anderen Dreck (Hautpartikel) auf dem ZB.