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  1. #1
    Gesperrter User
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    Muss Differenzbesteuerung schon im Angebot ersichtlich sein?

    Folgender hypothetischer Fall, bei einem Angebot von zwei fiktiven Elektromärkten gegenüber Endverbrauchern:

    Händler A bewirbt und berechnet ein Produkt mit 700 Euro. In der RE ist die Umsatzsteuer ausgewiesen. Händler B bietet das Produkt für 600 an, kann er dann auf der Rechnung Differenzbesteuerung geltend machen, anstatt die MwSt. auszuweisen - ohne das dies vorher im Angebot stand??? Wenn der Kunde zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, würde ein Verlust entstehen.

    In diesem Beispiel steht in den AGB "Alle Preise enthalten die deutsche MwSt. in Höhe von 19%"


    Zusatzfrage:

    Wäre es rechtens, in den AGB ein Wahlrecht (Besteuerung erfolgt entweder ...19%...oder Differenzbesteuert) zu verstecken?





    Danke für Infos aus kundiger Hand

    Gregor

  2. #2
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Woas? Differenzbesteuerung geht nur auf Gebrauchtwaren. Wenn er die Ware als neu verkauft hat und ein Händler ist, muß er imho die MwSt. ausweisen - er kann sie ja auch problemlos durchreichen. Die AGb sind auch eindeutig

    In den AGB kann man das ausweisen, ich hab das. Hin und wieder kommt ja auch mal Gebrauchtware durch meine Hände an den Mann. Geht aber eben nur bei Gebrauchtware.
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

  3. #3
    Gesperrter User
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    Themenstarter

    RE: Muss Differenzbesteuerung schon im Angebot ersichtlich sein?

    Der Händler bietet Neuwaren an und versucht dann nach dem Kauf eine RE mit Differenzbesteuerung zu präsentieren, was - meiner Meinung nach - so nicht in Ordnung ist.


    Aber ich will nicht stornieren, sondern eine richtige Rechnung, der Händler windet sich noch ein wenig

  4. #4
    Steve McQueen Avatar von WUM
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    bei einem Gastro Supermarkt bei uns in der Nähe (nur für Kunden mit VAT Nr. zugänglich) ist die Mwst. nicht ausgewiesen, sondern nur netto beträge ausgewiesen, wird bei der Bezahlung draufgerechnet



    Gruss


    Wum
    TGT - Trinken gegen Terror

  5. #5
    Freccione Avatar von mask
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    Rechnungen und Preisauszeichnungen von Neuwaren müssen immer die 19% beinhalten.

    Neuware kann nur regelbesteuert sein.

    Bei Netto-Preisauszeichnungen handelt es sich um unlauteren Wettbewerb.


    Grüße Dirk

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