Nur damit ich´s verstehe:

Carsten darf einen 17 Jahren alten Artikel nicht einstellen - auch wenn er Urheber und Quelle nennt, bzw. nur mit schriftlicher Erlaubnis des Rechteinhabers.

Wie verhält es sich denn mit den hunderten von Bildern die hier bei den Avataren verwendet werden. Hat da jeder die schriftliche Erlaubnis des Fotografen und die Veröffentlichungsrechte - handelt es sich bei der Verwendung der Bilder ohne diese Erlaubnis nicht ganz exakt um die gleiche Urheberrechtsverletzung?

Gruß Volker