Laut Wikipedia erlischt in Deutschland das Urheberrecht erst recht spät: "Es endet 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers (§ 64 UrhG). Ist der Urheber anonym oder veröffentlicht er unter einem Pseudonym, erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach Veröffentlichung. Mit Ende der Schutzfrist ist das Werk gemeinfrei."

Eine Ausnahme gilt lt. Wikipedia für Zitate: "Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

1.einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2.Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3.einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.“
– UrhG § 51 Zitate

Der Artikel im Uhrenmagazin dürfte also hier wohl im Rahmen einer "wissenschaftlichen" Diskussion im Forum zitiert, jedoch nicht vollumfänglich wieder gegeben werden (außer natürlich, wenn eine Genehmigung des Urhebers vorliegt).