Seite 2 von 2 ErsteErste 12
Ergebnis 21 bis 29 von 29
  1. #21
    Submariner
    Registriert seit
    04.08.2009
    Beiträge
    306
    Laut Wikipedia erlischt in Deutschland das Urheberrecht erst recht spät: "Es endet 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers (§ 64 UrhG). Ist der Urheber anonym oder veröffentlicht er unter einem Pseudonym, erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach Veröffentlichung. Mit Ende der Schutzfrist ist das Werk gemeinfrei."

    Eine Ausnahme gilt lt. Wikipedia für Zitate: "Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

    1.einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
    2.Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
    3.einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.“
    – UrhG § 51 Zitate

    Der Artikel im Uhrenmagazin dürfte also hier wohl im Rahmen einer "wissenschaftlichen" Diskussion im Forum zitiert, jedoch nicht vollumfänglich wieder gegeben werden (außer natürlich, wenn eine Genehmigung des Urhebers vorliegt).
    Beste Grüße,
    Carsten

  2. #22
    Super-Moderator Avatar von NicoH
    Registriert seit
    25.07.2006
    Ort
    Gruppe A
    Beiträge
    25.630
    Original von siebensieben
    Original von NicoH Es wäre erlaubt, wenn der Artikel hier gescannt eingestellt würde
    Genau das, so war ich bisher der Meinung, ist nicht erlaubt.
    Dann zitier doch bitte den zweiten Halbsatz noch mit, Gerhard, dann wäre es nämlich tatsächlich so

    PD911 hat es ähnlich ausgedrückt.

    In dem Thread >>>

    Urheberrechte und Hotlinking

    ... steht auch irgendwo drin, wie ein solches "Zitat" erlaubt wäre.

    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  3. #23
    Air-King
    Registriert seit
    23.03.2010
    Beiträge
    4

    RE: Artikel aus dem Uhrenmagazin einstellen erlaubt?

    "...Seit über einem Jahr im Forum, und allererster Beitrag zum Urheberrecht. Willkommen hier! ..."

    Na - vom 23.03.2010 bis heute - ist wohl nicht ganz ein Jahr.

    Ist es denn von Bedeutung, was der Erste Beitrag ist?
    Muss man denn hier posten nach dem Motto "mein Auto, mein Haus, meine Yacht, meine Rolex" - dann ist es sicherlich für mich das falsche Forum.

    Da ich der Meinung bin, dass es sich hier um ein interessantes Forum handelt und mir und ich schon seit Jahren von Zeit zu Zeit mitlese, habe ich eben vor kurzen dazu entschlossen, hier Mitglied zu werden.

    Ist es denn schlimm, wenn man sich wundert, dass das unerlaubte Verwenden von Bildern als völlig Legitim gilt sonst währen hier nicht so viele Avatare die Promis zeigen, von Comic-Figuren, ... , während das Einstellen eines Artikels als Urheberrechtsverletzung angesehen wird (was es zweifelsohne genauso ist wie die Verwendung der o.g. Bilder)?

    "Schnippisch" sollte es jedenfalls nicht sein. Sollte ich jemanden auf den Fuß getreten sein, möchte ich mich da in aller Form entschuldigen.

    Gerd G. hat es in seinem Beitrag auf den Punkt gebracht.

    Gruß Volker

  4. #24
    Submariner Avatar von Cagistu
    Registriert seit
    09.04.2010
    Beiträge
    346
    Themenstarter
    Hallo zusammen,

    da scheint es also doch eine Menge Unsicherheit bzgl. dieses Themas zu geben. Konnte heute leider nicht beim Uhrenmagazin anfragen, werde das jedoch am 4.5. versuchen. Ohne deren Erlaubnis mache ich hier nix, is besser so.
    Saludos
    Carsten

  5. #25
    Day-Date
    Registriert seit
    28.02.2005
    Beiträge
    3.447
    So schnell geht's wohl auch nicht, denn eine mündliche Zusage eines unmassgeblichen Angestellten lässt die Firma nicht auf ihr Recht verzichten. Kaum ein Verlag will sich heute seine bezahlten Printmedien auf dem Internet verwässern lassen.

    Telefonisch gibt's also nie eine verbindliche Zusage. Und die Antwort auf eine schriftliche Anfrage kann dauern. Ob sich das hier lohnt?

  6. #26
    Mein Gott, macht Ihr das hier kompliziert. Ziertiert doch das Wesentliche und scannt den Rest ein, mit einem Hinweis, "wer mehr wissen will, PN". Dann kommt der Rest per Mail oder per PN als jpg. Warum ein Risiko eingehen und es den Mods schwermachen? Das Fragen beim Verlag könnt Ihr Euch sparen, als ob der eine schriftliche Zusage gäbe. Und bis die da ist, ist der Artikel Vintage.
    77 Grüße!
    Gerhard

  7. #27
    Administrator Avatar von PCS
    Registriert seit
    13.02.2004
    Beiträge
    71.979
    Blog-Einträge
    11
    Ach, der ist doch eh schon 17 Jahre alt. Da kommt's auf ein paar Tage mehr
    oder weniger auch nicht an.

    Kann aus Erfahrung sagen, dass manche Medien, gerade bei älteren Artikeln
    da teilweise sehr umgänglich sind. Nicht alle, aber einige.

    Wie gesagt, wichtig ist, dass das Einverständnis schriftlich vorliegt, ansonsten
    entfernen wir so Sachen, einfach weil's uns zu heiß ist und die möglichen
    Konsequenzen in keinem Verhältnis stehen. Sowohl für uns als auch für Euch.

    Letztlich wundert mich aber die Notwendigkeit der gesamte Diskussion hier.
    Ist doch eigentlich schon anfangs alles gesagt worden.
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  8. #28
    Mil-Sub Avatar von steboe
    Registriert seit
    16.12.2004
    Ort
    Llareggub
    Beiträge
    12.854
    ...ich erinnere mich an diesen Artikel...lohnt eh nicht
    under Milkwood
    LG
    Stephen😎

  9. #29
    Oyster
    Registriert seit
    19.07.2009
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    34
    Original von siebensieben

    Und, Volker, wenn Leute unerlaubt Bilder klauen und hier einstellen, berechtigt das noch lange nicht dazu, es genau so zu machen. Es gibt keine Gleichheit im Unrecht.
    Soo sieht es aus. Einer meiner Lieblingsleitsätze, weil es immer Leute gibt, die meinen, sich aufgrund Verfehlungen anderer ein Recht auf die eigenen ableiten zu können.

    Wer viel Zeit hat:

    BVerwG, Urteil vom 6. Juni 1975, Az. II C 68.73, BverwGE 47, 330-379; BVerwG, Urteil vom 21. Juli 1994, Az. 2 WD 6/94,BVerwGE 103, 143-148
    "Das einfach Schöne soll der Kenner schätzen. Verziertes aber spricht der Menge zu."
    J.W.v.Goethe - Die natürliche Tochter II, 5 (Eugenie)

Ähnliche Themen

  1. eBay: Artikel lässt sich nicht einstellen
    Von Milgauss im Forum Off Topic
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 10.04.2007, 13:36

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •