Wenn Du die (schriftliche) Genehmigung des Rechteinhabers hast, gerne.![]()
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02.05.2010, 22:20 #1
Artikel aus dem Uhrenmagazin einstellen erlaubt?
Hallo an alle,
habe ein altes Uhrenmagazin mit einem interessanten Artikel: Vergleich Zenith - Daytona, Jahrgang 1993. Wie sieht es hier eigentlich mit dem Urheberrecht aus? Kann rspkt. darf ich unbeschadet solch einen Artikel hier als Datei, Bild etc. einstellen oder bekäme ich dann Probleme mit dem Magazin?
Meine Suche hat zu dieser Frage nichts eingebracht...Saludos
Carsten
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02.05.2010, 22:51 #2Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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02.05.2010, 22:53 #3
Solange du die Quelle angibst dürfte es normalerweise kein Problem geben. (aus den Jahr'93 unbedenklich)
Hier am Board wurden schon oft Artikel/Fotos aus Magazinen oder
anderen Druckerzeugnisse verwendet...Gruss Mani
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02.05.2010, 22:56 #4
Mani, nix für ungut aber - meine Worte gefallen mir besser.
Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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02.05.2010, 23:01 #5
Schade, dann halt nicht
Naja, eine Anfrage beim Magazin kann ich ja mal starten.Saludos
Carsten
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03.05.2010, 01:57 #6
- Registriert seit
- 23.03.2010
- Beiträge
- 4
Nur damit ich´s verstehe:
Carsten darf einen 17 Jahren alten Artikel nicht einstellen - auch wenn er Urheber und Quelle nennt, bzw. nur mit schriftlicher Erlaubnis des Rechteinhabers.
Wie verhält es sich denn mit den hunderten von Bildern die hier bei den Avataren verwendet werden. Hat da jeder die schriftliche Erlaubnis des Fotografen und die Veröffentlichungsrechte - handelt es sich bei der Verwendung der Bilder ohne diese Erlaubnis nicht ganz exakt um die gleiche Urheberrechtsverletzung?
Gruß Volker
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03.05.2010, 02:19 #7
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03.05.2010, 03:18 #8ehemaliges mitgliedGast
Ich schliesse mich da Kurt an, ich erlaube mir, das Foto, das ich selber geschossen habe, als Avatar zu verwenden.
Warum soll ich auch ein Foto von jemand anders verwenden?
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03.05.2010, 06:35 #9Original von Omega.S
Nur damit ich´s verstehe:
Carsten darf einen 17 Jahren alten Artikel nicht einstellen - auch wenn er Urheber und Quelle nennt, bzw. nur mit schriftlicher Erlaubnis des Rechteinhabers.
Wie verhält es sich denn mit den hunderten von Bildern die hier bei den Avataren verwendet werden. Hat da jeder die schriftliche Erlaubnis des Fotografen und die Veröffentlichungsrechte - handelt es sich bei der Verwendung der Bilder ohne diese Erlaubnis nicht ganz exakt um die gleiche Urheberrechtsverletzung?Harald
"All the world's a stage,
And all the men and women merely players."
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03.05.2010, 06:57 #10
ja korrekt muss es hier zugehen
Grüße Liam
...alles ist gut solange Sie tickt.....
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03.05.2010, 08:12 #11Original von Omega.S
Nur damit ich´s verstehe...:
Und zum Thema: Ich würde mir die Spitzfindigkeiten sparen und auf der sicheren Seite bleiben - also nichts hier einstellen. Ich verstehe nicht, warum das immer wieder Diskussionsbedarf erzeugt. Urheberrecht wird in Deutschland gerne auf die leichte Schulter genommen, leider.
Und, Volker, wenn Leute unerlaubt Bilder klauen und hier einstellen, berechtigt das noch lange nicht dazu, es genau so zu machen. Es gibt keine Gleichheit im Unrecht.77 Grüße!
Gerhard
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03.05.2010, 08:26 #12
RE: Artikel aus dem Uhrenmagazin einstellen erlaubt?
Original von Cagistu
Meine Suche hat zu dieser Frage nichts eingebracht...
Percys Antwort gefällt mir auchWinning isn't everything. It's the only thing. #dot2025
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03.05.2010, 08:39 #13
Wer viel fragt, läuft viel Irr!
Herzliche Grüsse
Konstantin
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03.05.2010, 08:54 #14
Nur mal um die Dimensionen des Uhrheberrechts zu verdeutlichen:
hatte 2002 gewerblich einen Kartenausschnitt auf einer Homepage verwendet. Den hatte ich auf irgendeiner CD gefunden und auch noch selber bearbeitet als Anfahrtsskizze in der Größe 10x10 cm.
Der ganze Spaß hat mit Rechtsanwalt, einstweiliger Verfügung, Gerichtskosten, etc. ca. 3500 Euro gekostet. Dabei musste der Kläger noch nicht einmal beweisen, dass die Karte usprünglich von ihm stammt. Eine glaubhafte Versicherung genügte dem Gericht.
Und wer jetzt denkt seine Rechtsschutzversicherung wird das schon übernehmen, der irrt. Urheberrechtsstreitigkeiten sind in der Regel nicht versichert.
Im Privatbereich sind die Gerichte zwar noch etwas nachsichtiger bei Verstößen, darauf verlassen würde ich mich jedoch nicht, vom Ärger mal ganz abgesehen.
Ich kann nur empfehlen: Finger weg von fremdem geistigen Eigentum.
Es grüßt, Gerd G.
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03.05.2010, 09:15 #15
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Habe auch noch Uhrenmagazine aus den 90'ern. Darin auch enthalten eine recht lustig anmutender Vergleichstest zwischen der Sea dweller und einer Tag-Heuer 1000M. Die TH 1000M war damals wohl nur wegen ihrer 1000m Wasserdichtigkeit und insgesamt augenscheinlich nur ein "funktionaler Konkurrent". Wäre bestimmt interessant und würde heute zum Schmunzeln anregen.
Aber zum Thema: Das mit der Quellenangabe legalisiert ungefragt ggf. eine Doktorarbeit oder einen Schulaufsatz, nicht aber eine "Veröffentlichung".
Ich hoffe, damit wird's klar!?
Grüße,
Oli
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03.05.2010, 16:21 #16
Wenn du den Text als "Zitat"* einstellst, ganz ohne Bilder dann
dürfte niemand was dagegen haben. Bilder brauchts nicht unbedingt,
wir wissen doch wie die Uhren aussehen.
*Ist halt n bissel "Tipparbeit".Grüße, Tom
Perfekte Submariner 16613 incl. Garantie im SC: http://www.rlx-sales.com/de/sales/of...geNum_qListe=0
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03.05.2010, 16:29 #17
Oder Texterkennungssoftware....
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03.05.2010, 16:32 #18
Naja, auch Texte unterliegen dem Urheberschutz.
Es wäre erlaubt, wenn der Artikel hier gescannt eingestellt würde und wir ihn diskutierten...Ich kann aber jeden Admin verstehen, der ihn sicherheitshalber löscht
Winning isn't everything. It's the only thing. #dot2025
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03.05.2010, 16:48 #19
da muss man höllisch acht geben
auch ich wurde schon mal durch voreiliges Handeln gerügtes grüßt Tobias
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03.05.2010, 18:16 #20Original von NicoH Es wäre erlaubt, wenn der Artikel hier gescannt eingestellt würde77 Grüße!
Gerhard
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