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  1. #1
    Yacht-Master
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    Freistellungsaufträge zentral abfragen?

    Ich habe eine Frage an die Finanzexperten:

    Ich habe im Laufe der Jahre ein wenig den Überblick über meine jemals erteilten Freistellungsaufträge verloren :

    Teilweise haben wahrscheinlich noch Versicherungen oder Bausparkassen Freistellungsaufträge von mir, bei denen gar keine Verträge mehr existieren. Gibt es eine Zentralstelle (BaFin?), wo ich als Privatperson meine aktuell erteilten Freistellungsaufträge erfragen kann?
    Torsten.

  2. #2
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Kannst du vergessen.

    Einigen meiner Bekannten ist das Galama zu blöd, ich kanns verstehen.

    Die stellen schon seit Jahren keinen einzigen Freistellungsauftrag mehr und holen sich das über die Steuererklärung zurück.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  3. #3
    Yacht-Master
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    Mist .

    Aber zumindest die Finanzämter müssten doch derartige Auskünfte haben/bekommen? Sonst könnte ich ja Freistellungsaufträge wahllos in beliebiger Höhe erteilen .

    Ob mein Finanzamt mir diese Auskunft auf Nachfrage erteilten kann?
    Torsten.

  4. #4
    Double-Red Avatar von JoeBlack1822
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    Hallo Torsten,

    die Finanzämter bekommen die Höhe des in Anspruch genommenen FTSA von den Banken gemeldet. Wenn Du also jeweils bei 10 Banken einen FTSA in der max. Höhe von EUR 801,- gestellt hast ( also zusammen EUR 8.010,- , was ja viel zu viel wäre ), interessiert das keinen Menschen, solange Du keine entsprechenden Einkünfte aus Kapitalvermögen hast.

    Du musst Dich wirklich an jede Bank, Bausparkasse, Fondsgesellschaft,... wenden und Deinen jeweiligen FSTA erfragen.
    Das ist natürlich aus Sicht der Finanzdienstleister äussert erwünscht, da Sie so indirekt Informationen über die finanzielle Situation des Kunden in Erfahrung bringen können.
    Eine Anfrage bzgl. des FSTA bedeutet für den Finanzdienstleister nämlich, dass Du 1. über genügend Vermögen verfügst, dass das Thema Steuern überhaupt relevant für Dich ist und Du 2. evtl. versuchen könntest, Dein Geld optimierend auf mehrere Finanzdienstleister zu verteilen.

    Also Vorsicht, wenn Du zu einem "Beratungs- ( Verkaufs ) gespräch" eingeladen wirst...
    Beste Grüße!
    Peter

  5. #5
    Yacht-Master
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    Danke Peter! Die Info, dass das Finazamt nur Meldung über die in Anspruch genommenen FSTAe bekommt, vereinfacht die Sache ja doch etwas. Die Gefahr, dass ich Zinseinahmen habe, die über der maximalen Höhe des FSTA liegen, besteht bei mir nämlich (leider ) nicht.
    Torsten.

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