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  1. #1
    Milgauss
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    14 Tage Widerrufsrecht

    Liebes allwissendes Forum,


    ich habe am 20.02 einen Chihuahua Hund bei einem Züchter gekauft (Rechnungsbetrag vollständig bezahlt). Abholen durfte ich ihn jedoch erst am 11.3 aufgrund diverser Impfungen, Entwurmungen etc... .

    Am 15.3 habe ich ihn wieder zurück gebracht, weil ich Atembeschwerden bekam, wenn ich mit ihm gespielt habe. Ich bekam dies aber nur, wenn er auf meinem Arm war, später aber auch wenn er vor mir rumgelaufen ist. Daraufhin war ich beim Dermatologen, um einen Allergietest (Pricktest und auch Blutbild) zu machen, der jedoch negativ ausgefallen ist. Also war ich auf Hundehaare (leider keine Haarprobe vom Hund mitgenommen) nicht allergisch, was jedoch eine Allergie nicht ausschließen lässt, laut diverser Literatur.

    So weit so gut:

    Im Vertrag stand folgendes zur Rückgabe:

    "Nimm der Verkäufer einen Hund zurück, so wird er grundsätzlich nur im Auftrag wieder verkauft. Es kann erst Geld erstattet werden, wenn der Hund einen neuen Käufer gefunden hat. Entstandene Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers (aktuelle Tagessätze der örtlichen Hundepension, sowie Impf- und andere Tierarztkosten.)"

    Zu einem Krankheitsfall, so wie bei mir, steht allerdings nichts im Vertrag.

    Heute habe ich einen Brief von der guten Dame bekommen, in dem stand, dass der Hund 40 Tage bei ihr gewesen sei (das sei mal dahingestellt) á 10 Euro Tagessatz, macht 400 in der Summe + 8 Euro Entwurmung. Macht zusammen 408 Euro, abzuziehen vom Kaufpreis 800 Euro, verbleiben 392 Euro die erstattet werden. Hallo?

    Ich habe doch grundsätzlich ein 14tägiges Widerrufsrecht, oder nicht? Gilt dies ab Vertragsabschluss, oder nach Erhalt der "Ware" ?

    Wenn nach Erhalt der "Ware", dann habe ich ihn ja innerhalb der 14 Tage zurückgegeben, eben aufgrund meiner Allergie, nicht weil ich den nicht mehr schön fand etc... was mir jedoch die Züchterin vorgeworfen hatte (dass ich nicht Alt genug gewesen sei, nicht reif genug...) ich war empört.

    Jetzt frag ich mich, wie ich gegen die Züchterin vorgehen soll. Denn sie hat jetzt den Hund wieder für 800 Euro verkauft und somit eigentlich 1208 Euro (inkl. meiner 408 Euro) für den Hund erhalten.

    Weiß jemand einen Rat? Ich will mein Geld zurück!!!!!


    Vielen Dank, dass ihr Euch die Zeit genommen habt.

    Liebe Grüße

    Andy (der am verzweifeln ist )
    Ist der Chef nicht da, entscheidet der Stellvertreter. Ist der auch nicht da, entscheidet endlich der gesunde Menschenverstand.

  2. #2
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    RE: 14 Tage Widerrufsrecht

    Ich habe jetzt nicht alles gelesen, aber eine Frage >>>

    Original von Knippy
    Ich habe doch grundsätzlich ein 14tägiges Widerrufsrecht, oder nicht?
    ... kann ich schnell beantworten: Nein. Es sei denn, Du hättest den Hund etwa online gekauft und vorher nicht gesehen, dann könnten wir über ein Widerrufsrecht sprechen.
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  3. #3
    Freccione Avatar von time4web
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    Das Verhalten der Tante ist nicht OK - keine Frage
    Wenn ich deinen Text jedoch lese, stellen sich bei mir auch die Nackenhaare auf

    Du hattest in deinem bisherigen Leben keinen Kontakt zu Hunden? Oder jetzt nur bei diesem Beschwerden?
    Vielen Dank
    Jörg

    Teenager in depressive Stimmung zu versetzen, ist wie Fische aus einem Faß zu angeln - (c) Bart Simpson

  4. #4
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    hast Du den Hund im Internet bestellt ? bestimmt nicht...

    wie kommst Du auf die Idee ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu haben ?
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  5. #5
    Milgauss
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    Original von NicoH
    Ich habe jetzt nicht alles gelesen, aber eine Frage >>>

    Original von Knippy
    Ich habe doch grundsätzlich ein 14tägiges Widerrufsrecht, oder nicht?
    ... kann ich schnell beantworten: Nein. Es sei denn, Du hättest den Hund etwa online gekauft und vorher nicht gesehen, dann könnten wir über ein Widerrufsrecht sprechen.
    Ja ich persönlich habe den Hund nicht gesehen, aber meine Freundin und die hat auch den Preis bezahlt.

    Danke Nico



    Original von time4web
    Das Verhalten der Tante ist nicht OK - keine Frage
    Wenn ich deinen Text jedoch lese, stellen sich bei mir auch die Nackenhaare auf

    Du hattest in deinem bisherigen Leben keinen Kontakt zu Hunden? Oder jetzt nur bei diesem Beschwerden?
    Ich hatte am Wochenende einen anderen Chihuahua auf dem Arm, da habe ich diese Beschwerden nicht bekommen. Hatte ihn auch relativ lange auf dem Arm und habe nichts dergleichen gespührt.
    Ist der Chef nicht da, entscheidet der Stellvertreter. Ist der auch nicht da, entscheidet endlich der gesunde Menschenverstand.

  6. #6
    Milgauss
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    Original von Insoman
    hast Du den Hund im Internet bestellt ? bestimmt nicht...

    wie kommst Du auf die Idee ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu haben ?
    Hat man dann trotzdem kein Rückgaberecht oda sowas in der Art?
    Ist der Chef nicht da, entscheidet der Stellvertreter. Ist der auch nicht da, entscheidet endlich der gesunde Menschenverstand.

  7. #7
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    Wieso hast Du den Hund nicht selbst verkauft?

  8. #8
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Original von Knippy
    Hat man dann trotzdem kein Rückgaberecht oda sowas in der Art?
    Nein, im Gegenteil, man ist an Verträge erstmal gebunden.

    Ausnahmen gibt es etwa beim Online-Kauf: Dort hat man die Gelegenheit, die Ware zu Hause erstmal anzuschauen und dann zu entscheiden, ob sie einem gefällt. Wenn man aber woanders hingeht, sich etwas aussucht (und deswegen vor dem Kauf überlegen kann, ob es einem gefällt), dann hat man kein Widerrufsrecht.

    Du hast als Käufer aber Gewährleistungsrechte. Vielleicht lese ich die Ausgangsfrage noch einmal und melde mich dann wieder
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  9. #9
    Milgauss
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    Original von Mostwanted
    Wieso hast Du den Hund nicht selbst verkauft?
    Dafür hätte ich ihn behalten müssen! Und ich konnte in den Nächten echt nicht schlafen, immer das Gefühl zu haben man bekommt schlecht Luft. Das wünsche ich keinem !
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  10. #10
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Original von time4web
    Das Verhalten der Tante ist nicht OK - keine Frage
    Warum? Sie nimmt den Hund aus freien Stücken, da keine rechtliche Grundlage. Eine Pauschale von 10 Euro pro Tag ist nichts, auch für einen Welpen. Es steht Dir frei, den Nachweis der 40 Tage anzufordern, fertisch.

    Wenn Du schreibst, Du willst Dein Geld zurück- soll sie Dir die 800 Euro geben? Und selbst auf den Kosten sitzenbleiben? :WALL:

    Wo mir allerdings richtig der Kamm schwillt, ist die Gedankenlosigkeit, mit der man sich ein Tier anschafft.

    Zitat: "Ja ich persönlich habe den Hund nicht gesehen..."
    Gruß,

    Michi

    If the government says you don`t need a gun......buy two!

  11. #11
    Milgauss
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    Original von NicoH
    Original von Knippy
    Hat man dann trotzdem kein Rückgaberecht oda sowas in der Art?
    Nein, im Gegenteil, man ist an Verträge erstmal gebunden.

    Ausnahmen gibt es etwa beim Online-Kauf: Dort hat man die Gelegenheit, die Ware zu Hause erstmal anzuschauen und dann zu entscheiden, ob sie einem gefällt. Wenn man aber woanders hingeht, sich etwas aussucht (und deswegen vor dem Kauf überlegen kann, ob es einem gefällt), dann hat man kein Widerrufsrecht.

    Du hast als Käufer aber Gewährleistungsrechte. Vielleicht lese ich die Ausgangsfrage noch einmal und melde mich dann wieder
    Super vielen Dank Nico!
    Ist der Chef nicht da, entscheidet der Stellvertreter. Ist der auch nicht da, entscheidet endlich der gesunde Menschenverstand.

  12. #12
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    Gewährleistung hieße aber: Mangel am Hund, nicht am Herrchen...



    oder anders: wenn Du nicht schwimmen kannst, ist nicht automatisch die Badehose dran schuld
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  13. #13
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    Der vermisst Dich jetzt bestimmt und jault kläglich

  14. #14
    Officially Certified Hell Driver 2015, 2016, 2018, 2019 & DoT Winner 2022 Avatar von biffbiffsen
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    Original von Insoman
    Gewährleistung hießeaber: Mangel am Hund, nicht am Herrchen...
    Urlaub? Hier klicken! oder anrufen: +49 7131- 902020 liebe Grüße, Jochen

    Du hast mir gar nix zu sagen, du bist nicht meine Katze!

  15. #15
    Junger Moderator zum Mitreisen gesucht Avatar von buchfuchs1
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    Der arme Hund.
    Dirk



  16. #16
    Officially Certified Hell Driver 2015, 2016, 2018, 2019 & DoT Winner 2022 Avatar von biffbiffsen
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    wen meinst du jetzt?
    Urlaub? Hier klicken! oder anrufen: +49 7131- 902020 liebe Grüße, Jochen

    Du hast mir gar nix zu sagen, du bist nicht meine Katze!

  17. #17
    Gesperrter User
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    Der Spruch war hundsgemein

  18. #18
    Milgauss
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    Original von Insoman
    Gewährleistung hieße aber: Mangel am Hund, nicht am Herrchen...



    oder anders: wenn Du nicht schwimmen kannst, ist nicht automatisch die Badehose dran schuld
    Ja und!? Kann ich was dafür ? Ich mein der Verkäufer kann da auch nichts zu, was soll ich denn da machen ? Abkratzen ? Das ist doch höhere Macht Keiner kann so wirklich was dafür...soll ich dann trotzdem auf den Kosten sitzen bleiben? Und angeblich gab es ja sooooooooooooooooo viele Interessenten...und trotzdem erst 40 Tage später verkauft
    Ist der Chef nicht da, entscheidet der Stellvertreter. Ist der auch nicht da, entscheidet endlich der gesunde Menschenverstand.

  19. #19
    Junger Moderator zum Mitreisen gesucht Avatar von buchfuchs1
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    Original von biffbiffsen
    wen meinst du jetzt?
    Wen wohl.
    Dirk



  20. #20
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    Original von Insoman
    Gewährleistung hieße aber: Mangel am Hund, nicht am Herrchen...



    oder anders: wenn Du nicht schwimmen kannst, ist nicht automatisch die Badehose dran schuld
    Ja und!? Kann ich was dafür ? Ich mein der Verkäufer kann da auch nichts zu, was soll ich denn da machen ? Abkratzen ? Das ist doch höhere Macht Keiner kann so wirklich was dafür...soll ich dann trotzdem auf den Kosten sitzen bleiben? Und angeblich gab es ja sooooooooooooooooo viele Interessenten...und trotzdem erst 40 Tage später verkauft

    und was kann der Hund dafür ? auch wohl eher nix


    und: es ist nett von der Züchterin, wass sie den kleinen Kerl zurückgenommen hat, sie hätte es nämlich überhaupt nicht müssen :twisted:

    - sie wollte damit lediglich dem Tier einen gefallen tun, und nicht Dir




    im Vertrag steht doch alles drin - VErträge sind verbindlich und fettich - ausser Spesen nix gewesen
    Gruß
    Stefan


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