Nach EU-Recht haben Reisende bei gestrichenen Flügen Recht auf die vollständige Erstattung ihres Flugtickets einschließlich der Gebühren oder auf eine Ersatzbeförderung. Entscheidet sich ein Fluggast für letzteres - also etwa einen späteren Flug, eine Bahn- oder eine Busfahrt - muss die Fluggesellschaft auch für die etwaig notwendige Unterkunft bis zum Abflug oder zur Abfahrt aufkommen; das gleiche gilt für Verpflegungkosten.
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Ich würde also jetzt Kopien Deiner Unterlagen nach Germanwings schicken, mit dem Verweis auf EU Recht, und auf Kostenerstattung drängen.
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22.04.2010, 13:49 #2
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Gruß Christian
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