Hallo liebes Forum,
zur Zeit beschäftigt mich eine Frage:
Angenommen ich habe 26 Urlaubstage pro Jahr und brauche diese alle auf, bevor ich mein Arbeitsverhältnis zum - beispielsweise - 1. September kündige, kann der Arbeitgeber dann Ansprüche geltend machen, da mir eigentlich nur 8/12 (Januar bis August) der 26 Urlaubstage zugestanden haben, ich aber schon alle verbraucht habe?
Und wie verhält sich das bei Ausbildungsverträgen?
Vielen Dank und
Liebe Grüße
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Baum-Darstellung
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16.04.2010, 12:29 #1
Frage zum Arbeitsrecht: Voller Urlaub bei Kündigung?
Cheers,
Nils
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