Hallo liebes Forum,

zur Zeit beschäftigt mich eine Frage:
Angenommen ich habe 26 Urlaubstage pro Jahr und brauche diese alle auf, bevor ich mein Arbeitsverhältnis zum - beispielsweise - 1. September kündige, kann der Arbeitgeber dann Ansprüche geltend machen, da mir eigentlich nur 8/12 (Januar bis August) der 26 Urlaubstage zugestanden haben, ich aber schon alle verbraucht habe?

Und wie verhält sich das bei Ausbildungsverträgen?



Vielen Dank und
Liebe Grüße