Original von jagdriver
So kanns auch gehen (obgleich selten).

Am schlimmsten sind die Gefälligskeitsgutachen
von befreundeten Architekten.

Aber auch in deinem Fall war das Gutachten schlicht
und ergreifend falsch.

Gruß
Robby
Das sollte in einem gerichtlichen Verfahren schlicht unmöglich sein.
Das Gutachten wird von einem öffentlich vereidigten Sachverständigen
erstellt.
Manchem SV wird vom Schuldner aber der Zutritt zum Objekt verwehrt
und somit kann nur geraten werden, in welchem Erhaltungszustand sich
das Objekt befindet.
Dementsprechend kann das Gutachten in jeglicher Hinsicht ausfallen.
In dem Fall hier wird sich der Schuldner mit der Bank irgendwie geeinigt
haben.
Biet-Beträge werden in der Regel auch erst im Termin genannt und
der Gläubiger kann; wenn der Betrag zu niedrig ist beantragen; den Zuschlag zu versagen (das geht aber nicht beliebig oft).
Mit etwas Geduld wird die Sache in ein paar Monaten weiter betrieben
und man kann zuschlagen.