wir hatten damals eine ähnliche Problematik.
ich bin ebenfalls alleiniger Eigentümer - warum bitte soll meine Frau für meine Verbindlichkeiten haften ?
Ich gehe mal davon aus , dass der Wert der Immobilie das Drlehen bei weitem übersteigt, oder ?
Im Zweifelsfall würd ich mich eher nach einem anderen Finanzierer umsehen. Dass die BAnk natürlich so viele Siecherheiten wie irgendwie möglich haben möchte ist klar - man sollte denen aber klar machen, dass man damit nicht einverstanden ist...
Biete denen ggf. eine Risikolebensversicherung an.
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09.04.2010, 09:51 #1
Finanzierung: Darlehnsnehmer bei Eheleuten
Liebes allwissendes Forum,
ich habe eine ziemlich spezielle Frage, was im weiteren Sinne eine Finanzierung betrifft.
Folgender Hintergrund:
Ich bin alleiniger Eigentümer einer Immobilie (vorweggenommene Erbfolge), für deren Revovierung wir nun ein Darlehn aufnehmen wollen. Wir - das bedeutet meine Frau und ich.
Die Verträge sind schon fast unterschriftsreif, aber genau hier taucht eine entscheidende Frage auf: Soll meine Frau den Darlehnsvertrag mit unterzeichen, oder nicht?
Unser Notar, bei dem wir bereits die Grundschuld bestellt haben, rät uns dringend davon ab. Nebenbei bemerkt ist er auch Fachanwalt für Familienrecht. Eine entsprechende Kompetenz unterstelle ich somit. Er sieht überhaupt keine Veranlassung für meine Frau, eine Unterschrift zu leisten und damit in die Haftung zu gehen. Es wäre für den Fall, dass mir was zustoßen würde, sogar kontraproduktiv. Die genaue juristische Argumentation kann ich leider nicht wiedergeben, da ich irgendwann nicht mehr folgen konnte...
Die Bank argumentiert nun genau anders herum! Dass die am liebsten so viele Sicherheiten wie möglich haben möchten, ist eh klar. Aber im Gegensatz zum Notar argumentiert man dort dahingehend, dass es für meine Frau doch gerade eine Sicherheit darstellen würde, den Vertrag zu unterschreiben. Auch im Erbfall bei meinem Ableben - was wer weiss auch immer noch lange verhindern möge - wäre die Situation dann wesentlich einfacher für sie. Würde sie nicht unterschreiben, würde sie in unserer Immobilie quasi nur zur Miete wohnen, da sie ja kein Eigentum an dem Objekt besitzt. Man kann bei der Bank überhaupt nicht nachvollziehen, warum uns der Notar einen solchen Rat gäbe. Es wäre absolut unüblich.
Was also tun???
Bestimmt gibt es den ein oder anderen Sachkundigen, der mir - vielleicht auch per PN - wichitge Hinweise geben kann. Ich komme in der Sache sonst echt nicht weiter.Gruß Frank
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09.04.2010, 10:03 #2Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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09.04.2010, 10:44 #3
Der Mensch von der Bank erzählt Quatsch. Was ändert es an den Eigentumsverhältnissen wenn deine Frau den Vertrag unterschreibt???
Im Falle deines Ablebens (wollen wir nicht hoffen) wird sie doch nicht Eigentümerin weil sie ein Darlehensvertrag mitunterschrieben hat.
Wenn sie das Teil mal erben sollte erbst sie die Schulden eh mit.
Da es offensichtlich eine unbelastete Immobilie ist unterschreibst du allein oder suchst dir eine andere BankAndreas
First 7
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09.04.2010, 11:22 #4
Ok, das hört sich ja schon sehr deutlich an, danke Stefan und Andreas.
Ja, es ist so, dass die Immo den Wert des Darlehns bei Weitem übersteigt. Und als Sicherheit hat die Bank ja noch die betreffende Grundschuld.
Die Bank hat sich im Übrigen damit einverstanden erklärt, dass ich alleine unterschreibe. Auf meinen ausdrücklichen und sehr ungewöhnlichen Wunsch hin, können man das machen.
Mir geht es in erster Linie darum, dass meine Frau wirklich keinen Fehler damit macht, nicht zu unterschreiben. Bzw. was wäre denn der große Nachteil, wenn Sie es doch täte?Gruß Frank
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09.04.2010, 11:27 #5
Wenn sie unterschreibt, haftet sie mit. Wenn sie nicht unterschreibt, nicht.
Es hat *keinen* Vorteil für Dich oder sie, wenn sie mithaftet. Nur und alleine die Bank hat einen Vorteil, wenn sie einen zweiten Schuldner bekommt.Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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09.04.2010, 11:33 #6
Zu unterscheiden sind dingliche und persönliche Besicherung.Für die dingliche Besicherung ist alleine der Eigentümer zuständig über die Grundschuld.
Das andere ist die persönliche Haftung als Kreditnehmer. Bei einer Sanierung würde ich auch davon ausgehen, dass die dingliche Besicherung wohl ausreichen wird, zumal Du als Kreditnehmer ohnehin persönlich haftest.
Ein Ex-Chef von mir war pauschal der Meinung "Mit im Bett, mit in der Haftung". Hat mich einiges Geschäft gekostet, in diesem Fall würde ich mir auch eine andere Bank suchen.
Argumentiere aber erstmal mit der Werthaltigkeit der Immobilie, welche wohl ausreichen soll und teile mit, dass Deine Frau keinen Kreditvertrag unterschreibt. Die Konkurrenzsituation sollte dem Kollegen bekannt sein. Stelle ihm vlt. noch den Wechsel der Feureversicherung in Aussicht, soll Wunder wirken...
Edit sagt: ist ja schon geregelt...
Beste Grüße, Thilo
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09.04.2010, 11:34 #7
Die Tante von der Bank meinte, meine Frau würde im Falle einer Scheidung mit leeren Händen dastehen. Panikmache?
Gruß Frank
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09.04.2010, 12:16 #8Originally posted by X-E-L-O-R
Die Tante von der Bank meinte, meine Frau würde im Falle einer Scheidung mit leeren Händen dastehen. Panikmache?Gruss,
Bernhard
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09.04.2010, 12:23 #9Original von X-E-L-O-R
Die Tante von der Bank meinte, meine Frau würde im Falle einer Scheidung mit leeren Händen dastehen. Panikmache??
Im Falle einer Scheidung hätte Sie sonst einen Kredit am Hals, das Haus aber noch immer nicht.Beste Grüße, Thilo
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09.04.2010, 12:23 #10Original von X-E-L-O-R
Die Tante von der Bank meinte, meine Frau würde im Falle einer Scheidung mit leeren Händen dastehen. Panikmache?
das soll ja mal nicht das Problem der Bank sein....Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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09.04.2010, 12:33 #11Original von X-E-L-O-R
Die Tante von der Bank meinte, meine Frau würde im Falle einer Scheidung mit leeren Händen dastehen. Panikmache?
Wenn deine Frau unterschreibt und ihr trennt euch hätte sie nur die Hälfte der Schulden am HackenAndreas
First 7
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09.04.2010, 13:08 #12Original von avernas
Original von X-E-L-O-R
Die Tante von der Bank meinte, meine Frau würde im Falle einer Scheidung mit leeren Händen dastehen. Panikmache?
Wenn deine Frau unterschreibt und ihr trennt euch hätte sie nur die Hälfte der Schulden am HackenGruß Frank
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09.04.2010, 13:46 #13Originally posted by X-E-L-O-R
Original von avernas
Original von X-E-L-O-R
Die Tante von der Bank meinte, meine Frau würde im Falle einer Scheidung mit leeren Händen dastehen. Panikmache?
Wenn deine Frau unterschreibt und ihr trennt euch hätte sie nur die Hälfte der Schulden am Hacken
Aha! Du warst nur besorgt, dass Deine Frau die Finger auf Haus legen koennte.
Dafuer haettest Du ja nicht die Story mit der Frau von der Bank erfinden muessen
Gruss,
BernhardGruss,
Bernhard
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09.04.2010, 14:06 #14Original von avernas
Der Mensch von der Bank erzählt Quatsch.Martin
Everything!
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09.04.2010, 18:28 #15Original von X-E-L-O-R
Die Tante von der Bank meinte, meine Frau würde im Falle einer Scheidung mit leeren Händen dastehen. Panikmache?
hier würde ich nun solange ansetzen, bis die
"Tante von der Bank"
dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung steht.
Das geht ja gar nicht. Beschweren und auf Entlassung drängen.
Das ist ja unglaublich.Sie wurden soeben beleidigt von Ihne Ihrm Direggdär Hesselbach
Fangt mir nicht an mit dem Universitätsblabla Du Six Sigma Spinner. Ich habe keinen Duden dabei und will es auch nicht hören
Übrigens, nur die inneren Werte zählen. Thomas, 52, Organhändler
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