Nicht erschrecken - eigentlich sehr lustig- oder wohl eher zum Heulen
Am 03.12.2009 hat das Hauptzollamt Bremen gegen einen "Steuerpflichtigen" ein Steuerstrafverfahren wegen hinreichendem Verdacht einer Steuerhinterziehung eingeleitet. Das Schreiben lautete wie folgt:
„….am 06.10.2005 haben Sie im Internetauktionshaus eBay folgenden Artikel von dem niederländischen Anbieter „online-bestell-shop“ ersteigert: Kaffee Senseo Pads alle Sorten (Artikelnummer: 7187207668) Endpreis 1,85 €. Durch die Auslieferung des Kaffees bei Ihnen als Empfänger ist die Kaffeesteuer gem. § 12 I Kaffeesteuergesetz in Höhe von 0,16 € entstanden. Der Verpflichtung gem. § 12 II Kaffeesteuergesetz als Steuerschuldner unverzüglich eine Steueranmeldung abzugeben, sind Sie nicht nachgekommen. Diese Pflichtverletzung stellt eine Steuerstraftat gem. § 370 I Nr. 2 AO dar.“
OK das Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit zwischenzeitlich eingestellt. Aber mir fällt da langsam nix mehr ein.
So und nun unter Berücksichtigung dieses Sachverhaltes zurück zum LC 100![]()
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Thema: Ein Zollthread !
Baum-Darstellung
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25.03.2010, 15:42 #1
Ein Zollthread !
Grüße
Bernd
I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"
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ACHTUNG – Dieser Thread könnte als ZOLLTHREAD ausgelegt werden...
Von Lord Sinclair im Forum Rolex - Haupt-ForumAntworten: 17Letzter Beitrag: 01.09.2008, 12:51
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