Bin mir nicht ganz sicher, ob in einem solchen Fall nicht ohnehin jeder strafrechtlich relevante Hintergund bereits vor der Versteigerung ausgeräumt sein muss.

Sprich, nicht jeder xy kann ohne Eigentumsnachweis durch hintragen "seiner Beute" zu einem Gerichtsvollzieher o. ä. seine "Ware" legalisieren.

Oder anders, der Staat läßt sich in der Regel nicht so leicht zum Hehler machen!

PS.: Die Erforschungspflicht kann sich aus der Natur der Sache heraus natürlich auch nur auf solche Objekte beschränken, die nachweislich eine so genannte Individualnummerierung aufweisen. Bei teuren Uhren in der Regel möglich, bei Oma's Goldkette aus 1956 sicherlich und logischerweise kaum möglich.