Original von Piccard


Ein Erwerb an fremden gestohlenem oder durch einen angezeigte Fundunterschlagung (bei Verlust vorstellbar...) abhanden gekommenes Eigentum, ist in Deutschland in jedem Fall nicht möglich! Eine Auktion macht da natürlich auch keine Ausnahme , warum auch?!
Nicht ganz richtig: Wenn z.B. die Uhr ins Pfandhaus getragen wird, dann durch einen öffentlich bestellten Auktionator verkauft wird, hat der Käufer Eigentum erworben.