Original von Piccard
Zitat:
Original von hugo
ach ja,und wenn diebesgut etc. ist sie weg.immer.ohne wenn und aber.
Du solltest jetzt lange genug dabei sein und ich hab's auch schon zig Male geschrieben, daß dem nicht so ist.
Erklär mal den "Trick" Harry, wie man Diebesgut offiziell behalten kann! Vielleicht klappt das ja Sierra Leone???
In D wäre das der Fall, wenn Du eine gestohlene Uhr in einer öffentlichen Versteigerung steigerst. Hier ist gutgläubger Erwerb möglich. Oder wenn jemand eine Rolex leasen würde ( solls ja geben) und die dann weiterveräußert. Auch hier hätte der Käufer Eigentum erworben.

Im Gegensatz dazu ist das in Österreich einfacher. Im dortigen allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch ( ABGB) ist ein gutgläubiger Erwerb gestohlener Sachen unter bestimmten Voraussetzungen durchaus möglich.