Ich gehe davon aus, dass wenn hier über ZOLL gesprochen wird, eigentlich die Einfuhrumsatzsteuer gemeint sein dürfte. Der entsprechende Zolltarif /TARIC-Code für eine ROLEX aus den USA sieht zum Beispiel einen Zoll Höchstbetrag von 0,80EUR pro Uhr vor. Wird oft falsch verzollt, was dann 4,5% kostet....

Insofern Ihr Händler seid ist die Einfuhrumsatzsteuer bekanntlich als Vorsteuer abzugsfähig - sonst reden wir halt über "echte 16%" zusätzlich für den Endkunden - was wohl auch "drinsitzen" sollte...


Mir ist im Übrigen kein Fall bekannt - wo abgesehen vom gewerblichen Händler eine Privatperson irgendwann vor der Frage stand, ob die "Drittland" ROLEX bei Einfuhr in das "Gemeinschaftsgebiet" verzollt wurde oder nicht..

Gruss

Euer (Wirtschafts) Prüfer