Auch wenn das nicht mein Rechtsgebiet ist, sage ich als Jurist mal, dass das kein Fall der Minderung sein dürfte. Denn die Uhr als solche ist in ihrer Gebrauchstauglichkeit nicht eingeschränkt.
Wohl aber hat der Verkäufer seine vertraglich geschuldete Leistung (Uhr + Zerti) nicht erbracht. Das führt dann über §§ 281, 280 BGB zum Schadensersatz. Und der ist theoretisch ganz leicht zu berechnen; der Käufer ist so zu stellen, wie er stünde, wenn ordnungsgemäß erfüllt worden wäre. Danach wäre zu fragen, wie viel das "Paket" wert wäre mit und wie viel es wert ist ohne Zerti. Das zu beurteilen, obläge im Streitfall einem Sachverständigen (gibt´s die für Rolexuhren?).
Es finden sich hier aber doch bestimmt alte Hasen, die aus ihrer Erfahrung eine Einschätzung abgeben können.