weiss denn hier jemand bescheid wg italienischen strafzetteln:

sachlage:

heute kam mit der post eine:

zahlungsaufforderung vor dem protokollbescheid mit datum 26.2.2010

am 11.9.2009 um 13.10. soll mein fahrzeug in der via dell`angelo "durch die verkehrstbegrenzte zone ohne genehmigung" gefahren sein

zur tilgung dieser ordungswidrigkeit werden 105,20 ero fest gelegt.

der wagen war in der tat zu dem zeitpunkt in florenz. meine tochter war dort mit 3 freunden. wer gefaren ist ist nicht mehr feststellbar.

jetzt meine fragen:

1
ist das ganze nicht schon verjährt???
2
soll man das einfach vergessen
3
wenn nein, wird der besitzer des wagens (ich selbst) herangezogen?

wer von euch kennt sich denn da aus??

gruss
dieter