Schöne Pauschalaussage, RTL II hilft...

Original von Insoman....davon mal ganz abgesehen ist die KAution KEINE Mietsicherheit - sie dient lediglich als Sicherung ebventueller Regressansprüche gegen den Meter - sprich Schäden und der Sicherung der Mietnebenkosten - nicht aber der Sicherung des fälligen Mietzinses
Das kommt darauf an was du unter fälligem Mietzins verstehst.

"Mietkaution" ist der umgangssprachliche Ausdruck für Mietsicherheit und dient zur Sicherung künftiger Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis. Dazü gehört auch die Miete.

Richtig ist, dass der Mieter die Miete nicht mit Abwohnen der Mietkaution begleichen kann. Nach Ende des Mietverhältnisses kann die Kaution vom Vermieter selbstverständlich auch zum Ausgleich von Mietrückständen verwendet werden.