Hi,
ob Du die Forderung des Gläubigers gegen Deinen Mieter anerkennst oder nicht anerkennen möchtest, ist irrelevant. Die Forderung gegen Deinen Mieter ist gerichtlich festgestellt worden, diese Entscheidung wurde rechtskräftig, danach wurde das vollstreckt. Es gibt daher keine Einwendungen mehr gegen die Forderung - erst recht nicht durch Dich.
Dass Du Drittschuldner bist, bedeutet, dass Dein Mieter jemandem Geld schuldet, seinerseits aber Forderungen gegen Dritte hat, hier also gegen Dich die Forderung aus der Rückzahlung der Kaution.
Es geht bei der Drittschuldnererklärung also darum, ob Du die Forderung des Schuldners (Deines Mieters) gegen Dich (Drittschuldner) anerkennst. Hierbei kannst Du dem Gläubiger mitteilen, dass auf Grund der Sicherungsabrede die Kaution noch nicht zurückgezahlt werden kann, dass es also noch keinen fälligen Anspruch gegen Dich gibt und dass die Kaution natürlich erst nach Abrechnung ausgezahlt werden kann.
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Thema: Drittschuldnererklärung
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26.02.2010, 14:08 #1
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Drittschuldnererklärung
Hi zusammen!
Sind zufällig Juristen anwesend?
Oder erfahrene Vemieter?
Ich habe folgende Situation:
Gegen meinen Mieter wurde ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) erwirkt. Im Zuge dessen wurde auch die Forderung auf Herausgabe der Mietkaution gepfändet; ich (Vermieter) bin nun Drittschuldner und darf die Kaution im Falle einer Beendigung des Mietverhältnisses nicht an den Mieter auszahlen.
Nun muss ich eine Drittschuldnererklärung nach §840 ZPO abgeben.
Der §840 ist mir bekannt, ebenso die Tatsache, dass ich dazu verpflichtet bin, diese Erklärung abzugeben.
Was ich aber auch durch tagelanges gugeln nicht herausfinden konnte: bin ich überhaupt dazu verpflichtet, die Forderung anzuerkennen?
Oder kann ich - juristisch korrekt - alle Forderungen ablehnen, weil ich mit der ganzen Sache nichts zu tun habe?
Es gibt den Begriff der "Sicherungseinrede", die ich entgegenhalten kann. Aber wie mache ich das?
Klar komme erst ich, dann der Gläubiger. Zumal auch Mietrückstände bestehen.
Aber welches Interesse hat der (Vollstreckungs-)Schuldner - also mein Mieter - dann noch an einer ordentlcihen Übergabe der Wohnung, wenn die Kaution für ihn sowieso verloren ist? Ich sehe hier die ursprüngliche Funktion der Kaution als Mietsicherheit gefährdet...
Wie sollte ich als Vermieter nun am besten diese Drittschuldnererklärung formulieren, um meine Rechte vollständig zu wahren?
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26.02.2010, 14:19 #2Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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26.02.2010, 14:35 #3
sehr schön erklärt, Nico
davon mal ganz abgesehen ist die KAution KEINE Mietsicherheit - sie dient lediglich als Sicherung ebventueller Regressansprüche gegen den Meter - sprich Schäden und der Sicherung der Mietnebenkosten - nicht aber der Sicherung des fälligen MietzinsesGruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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26.02.2010, 14:43 #4
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Themenstarter
Danke Nico, das hilft mir schon sehr weiter, speziell der letzte Absatz!
Ihr seid besser als das Vermieterforum!
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26.02.2010, 15:21 #5Original von Insoman
sehr schön erklärt, Nico
davon mal ganz abgesehen ist die KAution KEINE Mietsicherheit - sie dient lediglich als Sicherung ebventueller Regressansprüche gegen den Meter - sprich Schäden und der Sicherung der Mietnebenkosten - nicht aber der Sicherung des fälligen Mietzinses
Gruß
Robby"Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"
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26.02.2010, 15:27 #6Original von stang66
Ihr seid besser als das Vermieterforum!Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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26.02.2010, 16:27 #7Original von jagdriver
Original von Insoman
sehr schön erklärt, Nico
davon mal ganz abgesehen ist die KAution KEINE Mietsicherheit - sie dient lediglich als Sicherung ebventueller Regressansprüche gegen den Meter - sprich Schäden und der Sicherung der Mietnebenkosten - nicht aber der Sicherung des fälligen Mietzinses
Gruß
Robby
wenn Du Dein Geld mit viel Ärger verdienen möchtest,, musst Du Vermieter werdenGruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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26.02.2010, 18:56 #8
Schöne Pauschalaussage, RTL II hilft...
Original von Insoman....davon mal ganz abgesehen ist die KAution KEINE Mietsicherheit - sie dient lediglich als Sicherung ebventueller Regressansprüche gegen den Meter - sprich Schäden und der Sicherung der Mietnebenkosten - nicht aber der Sicherung des fälligen Mietzinses
"Mietkaution" ist der umgangssprachliche Ausdruck für Mietsicherheit und dient zur Sicherung künftiger Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis. Dazü gehört auch die Miete.
Richtig ist, dass der Mieter die Miete nicht mit Abwohnen der Mietkaution begleichen kann. Nach Ende des Mietverhältnisses kann die Kaution vom Vermieter selbstverständlich auch zum Ausgleich von Mietrückständen verwendet werden.Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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