Original von hpl
Hallo Ingo,

soll'n wir das jetzt wirklich ausstreiten ?
Zitat:

"...unterschlagener/gestohlener/oder sonstwie unrechtmäßig beschaffter Brief macht dich zum Besitzer des Briefs NICHT zum Eigentümer des Fahrzeugs..."

glaub ich Dir nicht

hpl
Das ist nicht richtig. Ein Eigentumsübergang auf dem üblichen Weg muss stattgefunden haben. Ohne Brief ist dieser jedoch nie gutgläubig, was z.B. verhindert, dass Du ein geklautes Auto ohne Brief kaufen kannst und nachher behauptest, Du wüsstest von nichts.

TS: Deine Situation wird nicht gerade leichter dadurch, dass das ganze jetzt mehrere Jahre läuft.