Genau. Das ist es. Es ist weder Diebstahl (sie hat das Fzg. in Gewahrsam, kann demnach also nicht "Wegnehmen") noch Unterschlagung (die Zueignung erfolgte nichts rechtswidrig), sondern eine "Unbefugte Ingebrauchnahme" nach 248a StG -> Antragsdelikt. Das hilft aber nicht weiter.Original von Ingo.L
Aber im Prinzip verhält sie sich ja wie ein Käufer, der das Fahrzeug nicht umeldet. Da gibts auch Wege, dass zu unterbinden.
Ab zum Strassenverkehrsamt und erkläre denen das du dich nicht mehr im Besitz des Fahrzeugs befindest. Dann kann eine Zwangsabmeldung erfolgen.
Ich würde den Sachverhalt der Zulassungsbehörde melden und die anfallenden Belastungen von den Unterhaltsleistungen abziehen.
Eine Beweisführung, z.B. dass man selber nicht mehr Fahrzeugnutzer ist, wäre im Falle eines Falles höchstwahrscheinlich unproblematisch.
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25.02.2010, 20:59 #18Schöne Grüße-"Butch" Friedel
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