Paddy hat schon die richtige Richtung vorgegeben. Der Eigentümer des Fahrzeuges steht im KFZ-Brief. Wenn du da eingetragen bist und sie den Wagen nicht herausgeben will, käme als Straftatbestand die Unterschlagung infrage.
Ich würde von allen Eigenmächtigkeiten absehen, da wir in Deutschland keinerlei Selbstjustiz kennen -Gott sei Dank-. Der beste Weg ist auch hier der Weg zum Rechtsanwalt, wenn du den nicht schon eingeschaltet hast. Das ist natürlich auch davon abhängig, welchen materiellen Wert das Fahrzeug noch hat.
Edit dagt, dass sich einiges schon erledigt hat.![]()
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Hybrid-Darstellung
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25.02.2010, 18:56 #1Werner

"Es ist besser, zu genießen und zu bereuen, als zu bereuen, dass man nicht genossen hat." (Giovanni Boccaccio)
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