Original von siebensieben
Spätestens nach 22 m muss Du von jedem Raum im Haus im Treppenhaus sein oder nach 40 m einen Brandabschnitt machen. Ich denke, die erreichst Du noch nicht.

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Hallo Gerhard,

wie kommst Du denn auf 22 m - Fluchtweglänge ?

Von jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes sowie eines Kellergeschosses muss mindestens ein Ausgang in einen notwendigen Treppenraum oder ins Freie in höchstens 35 m Entfernung erreichbar sein.
aus Musterbauordnung 2002

Gruss
Martin