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  1. #41
    Moderator Avatar von MacLeon
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    Original von Mr. Pink
    Wäre ich nicht so überzeugt. Diese Werbung wurde vor Veröffentlichung sicher von der Springer-Rechtsabteilung eingehend geprüft.
    Die Krux an der Geschichte könnte sein das Bild/Springer das Abo nicht bewirbt mit dem Markennamen Rolex, sondern 'Bicolor Rolex'.
    Dieses Bicolor Rolex ist, sehr wahrscheinlich, kein eingetragenes Markenzeichen und wäre in diesem Wortlaut damit auch nicht geschützt.
    Darauf würde es im Ergebnis nicht ankommen. Da "Bicolor" beschreibend ist, wird das Zeichen durch Rolex geprägt. Da das Zeichen nicht auf der Uhr selbst angebracht ist, wird es wahrscheinlich nicht markenrechtlich, sondern wettbewerbsrechtlich zu klären sein.

    Ob es dazu kommt, ist allerdings fraglich. Solche Aktivitäten laufen normalerweise auf mehreren Ebenen ab, Abhängigkeitsverhältnisse spielen eine Rolle etc.
    Beste Grüße,
    Marcus


    Nakatomi Plaza Christmas Party 1988

  2. #42
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    Bill Clinton

  3. #43
    PREMIUM MEMBER Avatar von Prof. Rolex
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    Die Frage nach eventuellen rechtlichen Konsequenzen ist sicher nicht ganz uninteressant.

    Einen entscheidenden Hinweis liefert die grundlegende BGH-Entscheidung zum Tchibo/Rolex-Fall aus den 80er Jahren. Es war der erste große Rechtsstreit von Rolex über die Nachahmung der Rolex Oyster in Deutschland. Auslöser des Rechtsstreites war eine Handaufzugsuhr, die Tchibo 1980 in einer Herren- und einer Damenvariante angeboten hatte. Die Uhren waren den Rolex-Referenzen 16013 (Herren-Datejust in gelbem Rolesor mit Jubilee-Band) und 6917/3 (Damen-Date in gelbem Rolesor mit Jubilee-Band) wie aus dem Gesicht geschnitten. Von diesen Uhren wurden innerhalb von nur 9 Tagen im September 1980 insgesamt 495.288 Stück zu einem Preis von jeweils 39,95 DM verkauft

    In der BGH-Entscheidung vom 8.11.1984 ging es um die Klärung, ob der Verkauf der Tchibo-Uhr wettbewerbswidrig ist. Das LG Köln hatte am 16.9.1981 diesem Anspruch zunächst stattgegeben, das OLG Köln hat am 28.5.1982 allerdings als Revisionsinstanz den Anspruch wieder verworfen. Daher wurde der BGH von Rolex angerufen, der letztinstanzlich die Wettbewerbswidrigkeit bestätigt hat (Tchibo/Rolex I Az: I ZR 128/82: Zur Sittenwidrigkeit der Imitation exklusiver Uhren unter dem Gesichtspunkt der Ausnutzung fremden Rufes zur Förderung des eigenen Absatzes von Billiguhren). Stichpunktartig einige interessante Details aus dem BGH-Urteil:

    Der deutsche Geschmacksmusterschutz der Rolex Oyster ist bereits im Jahre 1972 abgelaufen. Daher war das Design nicht mehr geschützt und die Kennzeichnung „Registered Design“ auf den Rolex-Uhren bereits seit 1972 zumindest in Deutschland nicht mehr gerechtfertigt.

    Rolex beklagt eine sittenwidrige Nachahmung der Modelle 16013 bzw. 6917/3 und beruft sich auf das charakteristische Design, das sich als Herkunftshinweis durchgesetzt habe.

    Der BGH hat die Wettbewerbswidrigkeit festgestellt, weil die Tchibo-Uhr in den äußeren Merkmalen der Rolex sklavisch nachgeahmt ist und sich daher an den guten Ruf und den Prestigewert der Rolex anhängt. Allein dieses Anhängen ist bereits wettbewerbswidrig, wobei es keine Rolle spielt, ob die Uhr mit „Rolex“ oder einem anderen Namen signiert ist.

    Orientierungssatz: „Wer sich durch den Vertrieb einer in den äußeren kennzeichnenden Merkmalen nahezu identischen Ware an den Prestigewert und den guten Ruf der Ware eines Wettbewerbers anhängt, handelt wettbewerbswidrig, und zwar unabhängig davon, ob eine betriebliche Herkunftstäuschung eintritt oder nicht“

    Im vorliegenden Fall ist das „Anhängen an den Prestigewert und den guten Ruf der Ware eines Wettbewerbers“ nicht nur durch die äußere Nachahmung der Uhr, sondern auch noch zusätzlich durch die direkte Nennung des Wettbewerbes („Bicolor Rolex“) im Angebotstext gegeben. Meines Erachtens spielt es wettbewerbsrechtlich dabei keine Rolle, daß der Axel Springer Verlag die Uhr nicht direkt verkauft, sondern als Prämie für ein Abonnement auslobt.

    Ich halte es daher für sehr wahrscheinlich, daß Rolex in dieser Sache „tätig“ wird…..

    Gruß
    Matthias
    The difference between men and boys is the price of their toys.

  4. #44
    Sea-Dweller
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    ich denke rechtlich nicht ok-persönlich voll wuarscht

  5. #45
    PREMIUM PFÄLZER Avatar von heintzi
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    Ich schicke auf jeden Fall mal meine Adresse an Rolex.
    Vielleicht krieg ja eine echte als Prämie, weil ich den Thread gestartet hab.
    Es grüßt der Stephan


  6. #46
    Moderator Avatar von MacLeon
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    Ich hatte schon mal mit dem deutschen Rechtsanwalt von Rolex zu tun, komme aber gerade nicht auf seinen Namen ...
    Beste Grüße,
    Marcus


    Nakatomi Plaza Christmas Party 1988

  7. #47
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    der ärger kann hier vorprogrammiert sein ! vorsicht
    Gruß Rolex 24

  8. #48
    Double-Red Avatar von COMEX
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    Wäre ich nicht so überzeugt. Diese Werbung wurde vor Veröffentlichung sicher von der Springer-Rechtsabteilung eingehend geprüft*1.
    Die Krux an der Geschichte könnte sein das Bild/Springer das Abo nicht bewirbt mit dem Markennamen Rolex, sondern 'Bicolor Rolex'.
    Dieses Bicolor Rolex ist, sehr wahrscheinlich, kein eingetragenes Markenzeichen und wäre in diesem Wortlaut damit auch nicht geschützt.*2
    *1: Na, da liegst DU aber schön falsch!

    *2: dito
    Viele Grüße Markus

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  9. #49
    GMT-Master Avatar von Veritas
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    Stephan,mach denen mal den Vorschlag,mal schauen vielleicht springt ein Kugelschreiber oder ähnliches dabei raus
    Wenn Rolex darauf besteht Dir eine Uhr zu vermachen dann musst Du aber auf das Bicolormodell von der Werbung bestehen!
    Beste Grüße
    roman
    Glaube,Liebe,Hoffnung
    www.ensemblepaulinum.de
    +++Das Lesen des Inhaltes jener Signatur ist unbedenklich und steht in vollständigem Einklang mit den in diesem Forum bestehenden Regelungen+++

  10. #50
    PREMIUM PFÄLZER Avatar von heintzi
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    Themenstarter
    Hab schon Rückmeldung aus Genf.
    Die wollten mich mit einer Stahl - Daydate abspeisen, da hab ich abgelehnt.
    Es grüßt der Stephan


  11. #51
    Day-Date Avatar von docpassau
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    Original von heintzi
    Hab schon Rückmeldung aus Genf.
    Die wollten mich mit einer Stahl - Daydate abspeisen, da hab ich abgelehnt.
    Mit dem Aufdruck MADISON????
    Gruss, Bertram

  12. #52
    Gesperrter User
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    Original von heintzi
    Hab schon Rückmeldung aus Genf.
    Die wollten mich mit einer Stahl - Daydate abspeisen, da hab ich abgelehnt.


  13. #53
    Air-King
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    Da fällt doch keiner drauf rein. Also ich will keine "Bicolor Rolex" von Madison.
    Das zeugs was man bei Abos hinter her geschmissen bekommt ist meistens eh totaler Schrott.

  14. #54
    Freccione Avatar von Knipser
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    Lass doch einfach mal eine deiner Uhren sehen.
    Harry

    "Wo ist James Bond, wenn man ihn mal braucht?"

  15. #55
    mopedueden
    Gast
    Original von Chefcook
    Darf man nicht. Tchibo hat schon einen Rechtsstreit verloren, weil sie ihre eigene ähnlich aussehende Armbanduhr mit "sieht aus wie eine Rolex" beworben haben.
    Chefcook

    Recht so!

    Gruß
    Klaus

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