"Never pick a fight with people who buy ink by the barrel."
Bill Clinton
Ergebnis 41 bis 55 von 55
Thema: "Rolex" als Abo Prämie
-
15.02.2010, 21:58 #41Original von Mr. Pink
Wäre ich nicht so überzeugt. Diese Werbung wurde vor Veröffentlichung sicher von der Springer-Rechtsabteilung eingehend geprüft.
Die Krux an der Geschichte könnte sein das Bild/Springer das Abo nicht bewirbt mit dem Markennamen Rolex, sondern 'Bicolor Rolex'.
Dieses Bicolor Rolex ist, sehr wahrscheinlich, kein eingetragenes Markenzeichen und wäre in diesem Wortlaut damit auch nicht geschützt.
Ob es dazu kommt, ist allerdings fraglich. Solche Aktivitäten laufen normalerweise auf mehreren Ebenen ab, Abhängigkeitsverhältnisse spielen eine Rolle etc.Beste Grüße,
Marcus
Nakatomi Plaza Christmas Party 1988
-
15.02.2010, 23:24 #42
- Registriert seit
- 15.01.2009
- Beiträge
- 8.006
-
16.02.2010, 07:35 #43
Die Frage nach eventuellen rechtlichen Konsequenzen ist sicher nicht ganz uninteressant.
Einen entscheidenden Hinweis liefert die grundlegende BGH-Entscheidung zum Tchibo/Rolex-Fall aus den 80er Jahren. Es war der erste große Rechtsstreit von Rolex über die Nachahmung der Rolex Oyster in Deutschland. Auslöser des Rechtsstreites war eine Handaufzugsuhr, die Tchibo 1980 in einer Herren- und einer Damenvariante angeboten hatte. Die Uhren waren den Rolex-Referenzen 16013 (Herren-Datejust in gelbem Rolesor mit Jubilee-Band) und 6917/3 (Damen-Date in gelbem Rolesor mit Jubilee-Band) wie aus dem Gesicht geschnitten. Von diesen Uhren wurden innerhalb von nur 9 Tagen im September 1980 insgesamt 495.288 Stück zu einem Preis von jeweils 39,95 DM verkauft
In der BGH-Entscheidung vom 8.11.1984 ging es um die Klärung, ob der Verkauf der Tchibo-Uhr wettbewerbswidrig ist. Das LG Köln hatte am 16.9.1981 diesem Anspruch zunächst stattgegeben, das OLG Köln hat am 28.5.1982 allerdings als Revisionsinstanz den Anspruch wieder verworfen. Daher wurde der BGH von Rolex angerufen, der letztinstanzlich die Wettbewerbswidrigkeit bestätigt hat (Tchibo/Rolex I Az: I ZR 128/82: Zur Sittenwidrigkeit der Imitation exklusiver Uhren unter dem Gesichtspunkt der Ausnutzung fremden Rufes zur Förderung des eigenen Absatzes von Billiguhren). Stichpunktartig einige interessante Details aus dem BGH-Urteil:
Der deutsche Geschmacksmusterschutz der Rolex Oyster ist bereits im Jahre 1972 abgelaufen. Daher war das Design nicht mehr geschützt und die Kennzeichnung „Registered Design“ auf den Rolex-Uhren bereits seit 1972 zumindest in Deutschland nicht mehr gerechtfertigt.
Rolex beklagt eine sittenwidrige Nachahmung der Modelle 16013 bzw. 6917/3 und beruft sich auf das charakteristische Design, das sich als Herkunftshinweis durchgesetzt habe.
Der BGH hat die Wettbewerbswidrigkeit festgestellt, weil die Tchibo-Uhr in den äußeren Merkmalen der Rolex sklavisch nachgeahmt ist und sich daher an den guten Ruf und den Prestigewert der Rolex anhängt. Allein dieses Anhängen ist bereits wettbewerbswidrig, wobei es keine Rolle spielt, ob die Uhr mit „Rolex“ oder einem anderen Namen signiert ist.
Orientierungssatz: „Wer sich durch den Vertrieb einer in den äußeren kennzeichnenden Merkmalen nahezu identischen Ware an den Prestigewert und den guten Ruf der Ware eines Wettbewerbers anhängt, handelt wettbewerbswidrig, und zwar unabhängig davon, ob eine betriebliche Herkunftstäuschung eintritt oder nicht“
Im vorliegenden Fall ist das „Anhängen an den Prestigewert und den guten Ruf der Ware eines Wettbewerbers“ nicht nur durch die äußere Nachahmung der Uhr, sondern auch noch zusätzlich durch die direkte Nennung des Wettbewerbes („Bicolor Rolex“) im Angebotstext gegeben. Meines Erachtens spielt es wettbewerbsrechtlich dabei keine Rolle, daß der Axel Springer Verlag die Uhr nicht direkt verkauft, sondern als Prämie für ein Abonnement auslobt.
Ich halte es daher für sehr wahrscheinlich, daß Rolex in dieser Sache „tätig“ wird…..
Gruß
MatthiasThe difference between men and boys is the price of their toys.
-
16.02.2010, 07:59 #44
- Registriert seit
- 23.11.2007
- Ort
- Wien
- Beiträge
- 843
ich denke rechtlich nicht ok-persönlich voll wuarscht
-
16.02.2010, 08:24 #45
Ich schicke auf jeden Fall mal meine Adresse an Rolex.
Vielleicht krieg ja eine echte als Prämie, weil ich den Thread gestartet hab.Es grüßt der Stephan
-
16.02.2010, 08:30 #46
Ich hatte schon mal mit dem deutschen Rechtsanwalt von Rolex zu tun, komme aber gerade nicht auf seinen Namen ...
Beste Grüße,
Marcus
Nakatomi Plaza Christmas Party 1988
-
16.02.2010, 08:59 #47
- Registriert seit
- 25.03.2006
- Ort
- Stuttgart
- Beiträge
- 3.030
der ärger kann hier vorprogrammiert sein ! vorsicht
Gruß Rolex 24
-
16.02.2010, 09:35 #48Original von Mr. Pink
Wäre ich nicht so überzeugt. Diese Werbung wurde vor Veröffentlichung sicher von der Springer-Rechtsabteilung eingehend geprüft*1.
Die Krux an der Geschichte könnte sein das Bild/Springer das Abo nicht bewirbt mit dem Markennamen Rolex, sondern 'Bicolor Rolex'.
Dieses Bicolor Rolex ist, sehr wahrscheinlich, kein eingetragenes Markenzeichen und wäre in diesem Wortlaut damit auch nicht geschützt.*2
*2: dito
-
16.02.2010, 11:17 #49
Stephan,mach denen mal den Vorschlag,mal schauen vielleicht springt ein Kugelschreiber oder ähnliches dabei raus
Wenn Rolex darauf besteht Dir eine Uhr zu vermachen dann musst Du aber auf das Bicolormodell von der Werbung bestehen!
Beste Grüße
romanGlaube,Liebe,Hoffnung
www.ensemblepaulinum.de
+++Das Lesen des Inhaltes jener Signatur ist unbedenklich und steht in vollständigem Einklang mit den in diesem Forum bestehenden Regelungen+++
-
16.02.2010, 11:26 #50
Hab schon Rückmeldung aus Genf.
Die wollten mich mit einer Stahl - Daydate abspeisen, da hab ich abgelehnt.Es grüßt der Stephan
-
16.02.2010, 12:27 #51Original von heintzi
Hab schon Rückmeldung aus Genf.
Die wollten mich mit einer Stahl - Daydate abspeisen, da hab ich abgelehnt.Gruss, Bertram
-
16.02.2010, 12:28 #52
- Registriert seit
- 05.01.2007
- Ort
- Klingenstadt
- Beiträge
- 7.839
Original von heintzi
Hab schon Rückmeldung aus Genf.
Die wollten mich mit einer Stahl - Daydate abspeisen, da hab ich abgelehnt.
-
16.02.2010, 13:09 #53
- Registriert seit
- 05.02.2010
- Beiträge
- 6
Da fällt doch keiner drauf rein. Also ich will keine "Bicolor Rolex" von Madison.
Das zeugs was man bei Abos hinter her geschmissen bekommt ist meistens eh totaler Schrott.
-
16.02.2010, 13:32 #54
Lass doch einfach mal eine deiner Uhren sehen.
Harry
"Wo ist James Bond, wenn man ihn mal braucht?"
-
18.02.2010, 14:05 #55mopeduedenGastOriginal von Chefcook
Darf man nicht. Tchibo hat schon einen Rechtsstreit verloren, weil sie ihre eigene ähnlich aussehende Armbanduhr mit "sieht aus wie eine Rolex" beworben haben.Chefcook
Recht so!
Gruß
Klaus
Lesezeichen