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  1. #1
    Gesperrter User
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    Kfz- Versicherungsfrage nach Unfall (für Experten)

    Hallo,

    ich war heute in einem Unfall beteiligt mit dem Wagen von meinem Schwager.
    Ich sollte in seinem Auftrag den Wagen um parken.
    Der Wage ist Vollkasko versichert, aber er ist als alleiniger Fahrer eingetragen.

    Es würde niemand (von den 4 beteiligten Fahrern) von der Polizei verwarnt bzw. müsse Bussgeld zahlen.

    Falls ich jetzt im Nachhinein als Verursacher bestimmt werde, wie läuft es mit der Versicherung ab?

    Vielen Dank im Voraus

  2. #2
    Officially Certified Hell Driver 2015, 2016, 2018, 2019 & DoT Winner 2022 Avatar von biffbiffsen
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    RE: Kfz- Versicherungsfrage nach Unfall (für Experten)

    bei meiner versicherung war so, dass ich den Rabatt, den ich als Alleinfahrer bekam, rückwirkend nachzahlen müsste.
    Versicherungsschutz bleibt aber bestehen.
    Urlaub? Hier klicken! oder anrufen: +49 7131- 902020 liebe Grüße, Jochen

    Du hast mir gar nix zu sagen, du bist nicht meine Katze!

  3. #3
    Day-Date Avatar von dibi
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    Oft geht auch die Selbstbeteiligung hoch. Bei Directline zum Beispiel auf 2.500 EUR.
    Dirk

  4. #4
    GMT-Master Avatar von FritzEots
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    Du mußt einen Jahresbeitrag Strafe bezahlen

  5. #5
    Day-Date Avatar von dibi
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    Blödsinn, Fritzfratz.
    Dirk

  6. #6
    Officially Certified Hell Driver 2015, 2016, 2018, 2019 & DoT Winner 2022 Avatar von biffbiffsen
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    ..aber klasse 1. Post
    Urlaub? Hier klicken! oder anrufen: +49 7131- 902020 liebe Grüße, Jochen

    Du hast mir gar nix zu sagen, du bist nicht meine Katze!

  7. #7
    Steve McQueen Avatar von AndreasL
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    Das Thema Vertragsstrafe gibt es wirklich bei vorsätzlichen Falschangaben.

    Wenn also jemand zum täglichen Parken des Autos eingestellt wird und man Einzelfahrer angibt, könnte man über so ein Thema nachdenken.

  8. #8
    GMT-Master Avatar von relax
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    Herrlich diese Spekulationen ins Blaue hinein, echte Qualitätsposts.

    Zunächst geht aus der Unfallschilderung nicht hervor ob überhaupt die eigene Haftpflicht und/oder Kasko in Anspruch genommen werden. Ohne eingereichten Schaden auch keine Hochstufung oder sonstiger Ärger.

    Bei einer Schadensregulierung und einem im Vertrag nicht eingeschlossenen Fahrer ist die Rückzahlung des Rabatts für eingeschränkten Nutzerkreis tatsächlich üblich. Hier entscheidet das Versicherungsunternehmen ob die im Vertrag festgelegte Malusregelung greift.

    Die angesprochene zusätzliche Erhebung von mehreren Monatsbeitragssätzen als Strafe kann je nach Versicherung erhoben werden. Eine grundsätzliche und verbindliche Regelung gibt es hierzu nicht. Schon garnicht zwingend ein Jahresbeitrag.

    Schaut doch einfach mal in die Versicherungsbedingungen der KF Versicherung...
    Grüße, Wolfgang

  9. #9
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Original von relax
    Herrlich diese Spekulationen ins Blaue hinein, echte Qualitätsposts.

    Zunächst geht aus der Unfallschilderung nicht hervor ob überhaupt die eigene Haftpflicht und/oder Kasko in Anspruch genommen werden. Ohne eingereichten Schaden auch keine Hochstufung oder sonstiger Ärger.
    Na, wer lesen kann, hat dann auch die Möglichkeit zu Qualitätsposts....

    Siehe: "Sollte ich im Nachhinein als Verursacher...."

    Außerdem: Aufgrund Teilungsabkommen zahlen die Versicherer untereinander bei bestehenden VK-Verträgen.....da können dann schon Nachfragen kommen.
    Gruß,

    Michi

    If the government says you don`t need a gun......buy two!

  10. #10
    Freccione Avatar von uhrenmaho
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    RE: Kfz- Versicherungsfrage nach Unfall (für Experten)

    Soweit ich das in Erinnerung habe, muss!! die Versicherung nicht zwangsläufig nachträglich Beitrag erheben. Sie kann!! nachträglich Beitrag erheben. Das ist von Versicherung zu Versicherung verschieden. Der Normalfall ist, dass die Differenz/Beitrag zwischen "Alleinfahrer" und "Alle fahren" rückwirkend zu zahlen ist.

    Versicherungsschutz besteht auf jeden Fall.

    ______
    Manfred
    Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.

  11. #11
    Steve McQueen Avatar von AndreasL
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    Schaut wirklich in die AKB rein; die Handhabung unterscheided sich von Unternehmen zu Unternehmen.


    Und es gibt (bei dem anderen Thema) wirklich Vertragstrafen.

    "Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen vorsätzlich nicht mitgeteilt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich zum erhöhten Beitrag eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbeitrags fällig und zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird nach den tatsächlich zutreffenden Verhältnissen berechnet." (Quelle: AKB einer Versicherung)

  12. #12
    GMT-Master Avatar von relax
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    Original von Vanessa
    Original von relax
    Herrlich diese Spekulationen ins Blaue hinein, echte Qualitätsposts.

    Zunächst geht aus der Unfallschilderung nicht hervor ob überhaupt die eigene Haftpflicht und/oder Kasko in Anspruch genommen werden. Ohne eingereichten Schaden auch keine Hochstufung oder sonstiger Ärger.
    Na, wer lesen kann, hat dann auch die Möglichkeit zu Qualitätsposts....

    Siehe: "Sollte ich im Nachhinein als Verursacher...."

    Außerdem: Aufgrund Teilungsabkommen zahlen die Versicherer untereinander bei bestehenden VK-Verträgen.....da können dann schon Nachfragen kommen.

    hm, dabei hatte sich mein Pfleger so Mühe gegeben das deutlich vorzulesen.

    Selbstverständlich könenn da Nachfragen kommen. Und auch Konsequenzen. Nur die Jahresprämie als generelle Strafabgabe sehe ich da nicht ganz so deutlich wie andere Member.

    Sei´s drum, viel Glück bei der Sache!
    Grüße, Wolfgang

  13. #13
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Das mit der Jahresprämie sehe ich auch eher als Stammtisch-Parole....
    Gruß,

    Michi

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  14. #14
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    RE: Kfz- Versicherungsfrage nach Unfall (für Experten)

    Original von Rayman7979
    Falls ich jetzt im Nachhinein als Verursacher bestimmt werde, wie läuft es mit der Versicherung ab?

    Vielen Dank im Voraus
    Wenn ich mir eine solche Frage stellen würde, würde ich bei derVersicherung nachhaken. Wenn ich ne Frage zu meinem Steak habe, frage ich ja auch meinen Metzger und nicht meinen Bäcker

    Stand alles im Roadbook

  15. #15
    Steve McQueen Avatar von AndreasL
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    RE: Kfz- Versicherungsfrage nach Unfall (für Experten)

    Original von Rayman7979
    ...
    Falls ich jetzt im Nachhinein als Verursacher bestimmt werde, wie läuft es mit der Versicherung ab?
    ...
    Dann trag es wie ein Mann; wird nicht viel kommen.

  16. #16
    PREMIUM MEMBER Avatar von DaytonFan
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    Original von AndreasL
    Schaut wirklich in die AKB rein; die Handhabung unterscheided sich von Unternehmen zu Unternehmen.


    Und es gibt (bei dem anderen Thema) wirklich Vertragstrafen.

    "Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen vorsätzlich nicht mitgeteilt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich zum erhöhten Beitrag eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbeitrags fällig und zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird nach den tatsächlich zutreffenden Verhältnissen berechnet." (Quelle: AKB einer Versicherung)

    so ist es und nicht anders

    mir ist aber kein einziger fall jemals untergekommen wo die klausel angewandt wurde.

    im normalfall fragt der versicherer beim vermittler nach warum jemand gefahren ist der nicht im vertrag steht. hat der eine vernünftige erklärung (wie vom ts geschildert) passiert gar nichts
    Gruß Tom

    http://i47.tinypic.com/23r4u8x.jpg

  17. #17
    Yacht-Master Avatar von Maxiiking
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    wenn du ne Verkehrsrechtsschutzvers. hast, hab ich nen Fachanwalt für Dich...

    ist besser gleich Profi zu fragen...

    Grüße
    Liam
    Grüße Liam

    ...alles ist gut solange Sie tickt.....

  18. #18
    PREMIUM MEMBER Avatar von DaytonFan
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    Original von Maxiiking
    wenn du ne Verkehrsrechtsschutzvers. hast, hab ich nen Fachanwalt für Dich...

    ist besser gleich Profi zu fragen...

    Grüße
    Liam

    ich bin profi :twisted:
    Gruß Tom

    http://i47.tinypic.com/23r4u8x.jpg

  19. #19
    GMT-Master Avatar von FritzEots
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    Fritzfratz.


    der dibi weiß Bescheid !

  20. #20
    Gesperrter User
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    Sollte doch in den Vertragsbedingungen geregelt sein.

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