bei meiner versicherung war so, dass ich den Rabatt, den ich als Alleinfahrer bekam, rückwirkend nachzahlen müsste.
Versicherungsschutz bleibt aber bestehen.
Ergebnis 1 bis 20 von 26
-
03.12.2009, 16:05 #1
- Registriert seit
- 02.06.2008
- Ort
- Düsseldorf
- Beiträge
- 558
Kfz- Versicherungsfrage nach Unfall (für Experten)
Hallo,
ich war heute in einem Unfall beteiligt mit dem Wagen von meinem Schwager.
Ich sollte in seinem Auftrag den Wagen um parken.
Der Wage ist Vollkasko versichert, aber er ist als alleiniger Fahrer eingetragen.
Es würde niemand (von den 4 beteiligten Fahrern) von der Polizei verwarnt bzw. müsse Bussgeld zahlen.
Falls ich jetzt im Nachhinein als Verursacher bestimmt werde, wie läuft es mit der Versicherung ab?
Vielen Dank im Voraus
-
03.12.2009, 16:09 #2
- Registriert seit
- 29.12.2005
- Ort
- und Zweiter 2023!
- Beiträge
- 8.314
RE: Kfz- Versicherungsfrage nach Unfall (für Experten)
Urlaub? Hier klicken! oder anrufen: +49 7131- 902020 liebe Grüße, Jochen
Du hast mir gar nix zu sagen, du bist nicht meine Katze!
-
03.12.2009, 16:25 #3
Oft geht auch die Selbstbeteiligung hoch. Bei Directline zum Beispiel auf 2.500 EUR.
Dirk
-
03.12.2009, 16:30 #4
-
03.12.2009, 16:32 #5
-
03.12.2009, 16:33 #6
- Registriert seit
- 29.12.2005
- Ort
- und Zweiter 2023!
- Beiträge
- 8.314
..aber klasse 1. Post
Urlaub? Hier klicken! oder anrufen: +49 7131- 902020 liebe Grüße, Jochen
Du hast mir gar nix zu sagen, du bist nicht meine Katze!
-
03.12.2009, 16:54 #7
Das Thema Vertragsstrafe gibt es wirklich bei vorsätzlichen Falschangaben.
Wenn also jemand zum täglichen Parken des Autos eingestellt wird und man Einzelfahrer angibt, könnte man über so ein Thema nachdenken.
-
03.12.2009, 17:13 #8
Herrlich diese Spekulationen ins Blaue hinein, echte Qualitätsposts.
Zunächst geht aus der Unfallschilderung nicht hervor ob überhaupt die eigene Haftpflicht und/oder Kasko in Anspruch genommen werden. Ohne eingereichten Schaden auch keine Hochstufung oder sonstiger Ärger.
Bei einer Schadensregulierung und einem im Vertrag nicht eingeschlossenen Fahrer ist die Rückzahlung des Rabatts für eingeschränkten Nutzerkreis tatsächlich üblich. Hier entscheidet das Versicherungsunternehmen ob die im Vertrag festgelegte Malusregelung greift.
Die angesprochene zusätzliche Erhebung von mehreren Monatsbeitragssätzen als Strafe kann je nach Versicherung erhoben werden. Eine grundsätzliche und verbindliche Regelung gibt es hierzu nicht. Schon garnicht zwingend ein Jahresbeitrag.
Schaut doch einfach mal in die Versicherungsbedingungen der KF Versicherung...Grüße, Wolfgang
-
03.12.2009, 17:26 #9Original von relax
Herrlich diese Spekulationen ins Blaue hinein, echte Qualitätsposts.
Zunächst geht aus der Unfallschilderung nicht hervor ob überhaupt die eigene Haftpflicht und/oder Kasko in Anspruch genommen werden. Ohne eingereichten Schaden auch keine Hochstufung oder sonstiger Ärger.
Siehe: "Sollte ich im Nachhinein als Verursacher...."
Außerdem: Aufgrund Teilungsabkommen zahlen die Versicherer untereinander bei bestehenden VK-Verträgen.....da können dann schon Nachfragen kommen.Gruß,
Michi
If the government says you don`t need a gun......buy two!
-
03.12.2009, 17:31 #10
RE: Kfz- Versicherungsfrage nach Unfall (für Experten)
Soweit ich das in Erinnerung habe, muss!! die Versicherung nicht zwangsläufig nachträglich Beitrag erheben. Sie kann!! nachträglich Beitrag erheben. Das ist von Versicherung zu Versicherung verschieden. Der Normalfall ist, dass die Differenz/Beitrag zwischen "Alleinfahrer" und "Alle fahren" rückwirkend zu zahlen ist.
Versicherungsschutz besteht auf jeden Fall.
______
ManfredEin Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.
-
03.12.2009, 17:31 #11
Schaut wirklich in die AKB rein; die Handhabung unterscheided sich von Unternehmen zu Unternehmen.
Und es gibt (bei dem anderen Thema) wirklich Vertragstrafen.
"Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen vorsätzlich nicht mitgeteilt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich zum erhöhten Beitrag eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbeitrags fällig und zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird nach den tatsächlich zutreffenden Verhältnissen berechnet." (Quelle: AKB einer Versicherung)
-
03.12.2009, 17:35 #12Original von Vanessa
Original von relax
Herrlich diese Spekulationen ins Blaue hinein, echte Qualitätsposts.
Zunächst geht aus der Unfallschilderung nicht hervor ob überhaupt die eigene Haftpflicht und/oder Kasko in Anspruch genommen werden. Ohne eingereichten Schaden auch keine Hochstufung oder sonstiger Ärger.
Siehe: "Sollte ich im Nachhinein als Verursacher...."
Außerdem: Aufgrund Teilungsabkommen zahlen die Versicherer untereinander bei bestehenden VK-Verträgen.....da können dann schon Nachfragen kommen.
hm, dabei hatte sich mein Pfleger so Mühe gegeben das deutlich vorzulesen.
Selbstverständlich könenn da Nachfragen kommen. Und auch Konsequenzen. Nur die Jahresprämie als generelle Strafabgabe sehe ich da nicht ganz so deutlich wie andere Member.
Sei´s drum, viel Glück bei der Sache!Grüße, Wolfgang
-
03.12.2009, 17:39 #13
Das mit der Jahresprämie sehe ich auch eher als Stammtisch-Parole....Gruß,
Michi
If the government says you don`t need a gun......buy two!
-
03.12.2009, 17:45 #14
RE: Kfz- Versicherungsfrage nach Unfall (für Experten)
Original von Rayman7979
Falls ich jetzt im Nachhinein als Verursacher bestimmt werde, wie läuft es mit der Versicherung ab?
Vielen Dank im Voraus
Stand alles im Roadbook
-
03.12.2009, 17:46 #15
RE: Kfz- Versicherungsfrage nach Unfall (für Experten)
Original von Rayman7979
...
Falls ich jetzt im Nachhinein als Verursacher bestimmt werde, wie läuft es mit der Versicherung ab?
...
-
03.12.2009, 19:42 #16Original von AndreasL
Schaut wirklich in die AKB rein; die Handhabung unterscheided sich von Unternehmen zu Unternehmen.
Und es gibt (bei dem anderen Thema) wirklich Vertragstrafen.
"Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen vorsätzlich nicht mitgeteilt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich zum erhöhten Beitrag eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbeitrags fällig und zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird nach den tatsächlich zutreffenden Verhältnissen berechnet." (Quelle: AKB einer Versicherung)
so ist es und nicht anders
mir ist aber kein einziger fall jemals untergekommen wo die klausel angewandt wurde.
im normalfall fragt der versicherer beim vermittler nach warum jemand gefahren ist der nicht im vertrag steht. hat der eine vernünftige erklärung (wie vom ts geschildert) passiert gar nichtsGruß Tom
http://i47.tinypic.com/23r4u8x.jpg
-
04.12.2009, 06:53 #17
wenn du ne Verkehrsrechtsschutzvers. hast, hab ich nen Fachanwalt für Dich...
ist besser gleich Profi zu fragen...
Grüße
LiamGrüße Liam
...alles ist gut solange Sie tickt.....
-
04.12.2009, 07:11 #18Original von Maxiiking
wenn du ne Verkehrsrechtsschutzvers. hast, hab ich nen Fachanwalt für Dich...
ist besser gleich Profi zu fragen...
Grüße
Liam
ich bin profi:twisted:
Gruß Tom
http://i47.tinypic.com/23r4u8x.jpg
-
04.12.2009, 08:35 #19
-
04.12.2009, 10:01 #20
- Registriert seit
- 02.09.2009
- Beiträge
- 511
Sollte doch in den Vertragsbedingungen geregelt sein.
Ähnliche Themen
-
Audi A3 Unfall - was tun?
Von *Triple_H* im Forum Off TopicAntworten: 49Letzter Beitrag: 18.06.2010, 18:20 -
Versicherungsfrage - an Fachleute
Von Flo74 im Forum Off TopicAntworten: 23Letzter Beitrag: 21.11.2009, 13:03 -
GMT Unfall
Von Paco im Forum Rolex - Haupt-ForumAntworten: 48Letzter Beitrag: 24.01.2009, 12:58 -
Unfall
Von HG2 im Forum Rolex - Haupt-ForumAntworten: 27Letzter Beitrag: 05.07.2004, 14:41
Lesezeichen