Original von Kermit
-> dass es nach dem BGH Urteil auf jeden Fall rechtens ist, zwecks Verkauf ein Foto zu machen.
Nicht auf jeden Fall- aber grundsätzlich: Ja! Die Darstellung des geschützten Objektes muss aber deutlich und vorwiegend der Verkaufsabsicht dienen. Irgendwelche Collagen und/oder kunstvolle "Inszenierungen" können problematisch werden.

Original von Kermit
-> dass eine private Seite auf der ein Werbebanner eingebledet wird schon als gewerblich anzusehen ist.
Jein! Wenn eine Gewinnabsicht mit dem Werbebanner vorliegt, wird man von einem gewerblichen Betrieb ausgehen. Ob wirklich Gelder fließen (oftmals sind das ja nur Cent-Beträge) ist dabei nachrangig.
Bei der fiskalischen Bewertung ist sogar nicht einmal die sog. Gewinnerzielungsabsicht notwendig, es genügt hier die sog. Einnahmeerzielungsabsicht.

Spannend ist die Frage, bei denen private Homepages für den User kostenlos betrieben werden, während der Provider ohne Einflussnahme des Nutzers seine Werbung einblendet.
Da der Nutzer hier einen geldwerten Vorteil genießt, wird man auch hier den gewerblichen Betrieb bejahen. Hierzu gibt es z.Zt. noch kein Grundsatzurteil.

Im übrigen spielt die Frage gewerblich/privat bei der urheberrechtlichen Würdigung überhaupt keine Rolle. Die Auswirkungen werden sich aber in der Höhe zivilrechtlicher Forderungen schmerzlich bemerkbar machen.

Original von Kermit
Was ist mit links zu gewerblichen Seiten? Also so im Sinne von Links zu Seiten, die ich toll finde?
Gut, das hat jetzt mit dem Urheberrecht nichts zu tun. Der Betreiber einer Web-Präsenz ist für den Inhalt im Rahmen einer zumutbaren "Aufsichtspflicht" verantwortlich.
Links zu Webseiten, auf denen in irgendeiner Weise gegen (in Deutschland) geltendes Recht verstoßen wird, werden sanktioniert.


Wie immer gilt: Es ist alles vieeeel komplizierter-aber ich habe mich bemüht in aller Kürze, nach bestem Wissen, zu antworten.
Ich weiß beileibe nicht alles und bestehe auch nicht darauf....