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  1. #1
    Sea-Dweller Avatar von Pattern
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    "Grundsteuerreform"

    Guten Abend in die Runde!

    Vielleicht ist Euch die folgende Situation "präsent": Ihr habt - so wie ich - gegen den Bescheid über den Grundsteuerwert und den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag Einspruch eingelegt. Jetzt (nach ca. 9 Monaten) kommt vom Finanzamt die Antwort, wonach diese bis auf das Thema: "...ausschließlich mit Bedenken bezüglich der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen im siebenten Teil des II. Abschnittes des Bewertungsgesetzes" abgewiesen werden.

    Wie seid Ihr damit umgegangen bzw. wie würdet Ihr damit umgehen?

    Danke vielmals für Eure Beiträge!
    Mit exzellenten Grüßen
    Frank

  2. #2
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    Das überlasse ich meiner Steuerberaterin, die auch den Einspruch eingelegt hat.

    "Brieffreundschaften" mit Finanzbehörden sind generell nicht mein Ding.
    Gruß, Stefan



    Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.

  3. #3
    Mil-Sub
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    Interessant wäre zu wissen, die die bisherige Begründung des Einspruchs geschrieben wurde und welches Bundesland betroffen ist. Wir haben etliche Begründungen nachgereicht und seit dem ist sprichwörtlich Ruhe des Verfahrens.

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