Tatsächlich könnte die Lösung des Falls wie folgt gehen: Die Tötung ist selbstverständlich rechtswidrig (außer der des Terroristen; die ist durch Nothilfe gerechtfertigt). Wer über die Begründung von "Menschenwürde" nachgedacht hat, und über den Zusammenhang von Würde und Gerechtigkeit, weiß das. Das soll hier nicht ausgeführt werden, denn das Bundesverfassungsgericht hat dazu das Gültige gesagt, und wer zu faul ist, das nachzulesen, sollte sich nicht aufplustern mit der Behauptung, er stimme dem nicht zu.
Kein Minister oder General kann aus der Tiefe seines Fernsehsessels einem Soldaten "befehlen", unschuldige Menschen umzulegen. Kein Unschuldiger hat – das wäre die zwingende Konsequenz! – die Rechtspflicht, sich töten zu lassen. Sondern jeder hätte selbstverständlich das Recht auf Notwehr gegen die eigene Tötung! Und genauso hätte jeder Angehörige eines Opfers das Recht auf Nothilfe, um die Tötung zu verhindern.
Was für Herrn Piloten Koch "gerecht" ist, finden wir ebenfalls im Recht: Es könnte ein "Entschuldigungsgrund" vorliegen, der sich in einer entsprechenden Anwendung des Paragrafen 35 Strafgesetzbuch findet:
"Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige (!) Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. (…)"
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Thema: Nicos Fernsehtipps
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18.10.2016, 16:11 #11
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