Ich kenne das nur so:

Lexikon Arbeitsrecht.

Darf ich während meines Urlaubs arbeiten?

Grundregel: Ja, aber.

Während des Urlaubs ist eine anderweitige Erwerbstätigkeit grundsätzlich zulässig,
sie darf aber nicht dem Urlaubszweck widersprechen. (§ 8 BUrlG)