Ich kenne das nur so:
Lexikon Arbeitsrecht.
Darf ich während meines Urlaubs arbeiten?
Grundregel: Ja, aber.
Während des Urlaubs ist eine anderweitige Erwerbstätigkeit grundsätzlich zulässig,
sie darf aber nicht dem Urlaubszweck widersprechen. (§ 8 BUrlG)
Ergebnis 1 bis 9 von 9
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29.01.2010, 17:35 #4riesling1965Gast
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