Liebe Foristi,
in einer Ergänzungsvereinbarung zu einem Vertrag ist ein § enthalten, in dem sich die Parteien zur Einhaltung von bestimmten Leitlinien verpflichten.
Jetzt der Knackpunkt: Diese Leitlinien werden weder im Vertrag selbst, noch in der Ergänzungsvereinbarung konkret definiert. Statt dessen wird auf eine Homepage verwiesen, unter der die Leitlinien abrufbar sind!
Schon morgen könnten da statt der Leitlinien Bilder von Dolly Buster zu sehen sein, und ich verpflichte mich dann per Unterschrift, all ihre Werke zu kaufen!
Sowas kann man doch nicht akzeptieren, oder?
Ergebnis 1 bis 13 von 13
Hybrid-Darstellung
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20.01.2010, 14:52 #1
Kurze Frage zum Vertragsrecht
Gruß Frank
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