Hallo Forum,
habe ein etwas interessantes und verworrenes Problem und hoffe auf einige Anregungen, Tipps, Ratschläge oder auch nur die Eröffnung von anderen Blickwinkeln.
Folgendes ist also passiert:
Eine Wohnung wurde gemietet (zum 15. des Monats), Mietvertrag wurde unterschrieben, aber kurz bevor die Übergabe und dann der Einzug erfolgen konnte, kam es zu einem schwereren Wasserschaden. Durch diesen konnten weder Übergabe noch Einzug stattfinden.
Nun wlll der Vermieter einen Einzug zum folgenden Monatsersten ermöglichen.
Fraglich ist erstmal, ob eine Behebung des Schadens umfänglich und fachgerecht bis zu diesem Zeitpunkt erfolgen kann. In diesem Fall stellt sich das Problem, daß der neue, "ehemals" ("ehemals", deswegen in "", weil er einzugswillig in die unbeschädigte Wohung war bzw. eine entsprechend umfänglich und fachkundig wiederhergestellte ist) einzugswillige Mieter, ab Monatsende auf der Straße steht. Alte Wohnung zum 31. gekündigt (und keine Möglichkeit der Verlängerung), was ja auch passend gewesen wäre, da Einzug ja ab dem 15. erfolgen sollte.
Wäre ein Einzug in die neue Wohnung also nicht pünktlich möglich, würden dem Mieter zusätzliche Kosten zumindest für die Zwischenlagerung und das dann 2-mal nötige Bewegen der Möbel entstehen.
Bestehen in dieser Hinsicht womöglich irgendwelche Möglichkeiten? Es wurde ja ein Vertrag geschlossen, der in meiner laienhaften Sicht zu einer Verfügungstellung der Wohnung in entsprechend nutzbaren Zustand ab dem 15. verpflichtet.
Zweite Frage: Falls der Schaden eventuell schnell aber nicht vollumfänglich (d.h. fachgerecht) beseitigt würde, wie geht es dann weiter? Ich sehe vor mir z.B. spätere Schimmelprobleme, lose Fliesen oder dergleichen, bei denen es dann unter Umständen einfach heißen kann, wenn man denn anständig gelüftet und geheizt hätte, wäre dieser Schaden nicht entstanden und somit dann eine Spätfolge des eigentlichen Schadens auf den Mieter übergewälzt würde.
Wäre es in dieser Hinsicht vielleicht ratsam, diese Wohnung einfach fahren zu lassen und sich noch etwas anderes zu suchen (hier besteht ja allerdings auch für den Mieter ein Vertragsverhältnis, oder?) oder bestehen vielleicht Möglichkeiten sich gegen die vorgehend genannten Unsicherheiten abzusichern?
Fraglich bleibt allerdings auch, welche Möglichkeiten bestehen, wenn der Schaden (genauso wie einige andere, vielleicht auch später im Falle eines Auszugs relevante Schäden oder unterlassene Renovierungsmaßnahmen und dergleichen) bei Einzug und/oder Übergabe schon oder weiterhin bestehen. Generell würde man entsprechende Dinge sicher in eine Übergabeprotokoll aufnehmen. Naturgemäß können sich da dann natürlich Differenzen zwischen Mieter und Vermieter ergeben. Ich denke gerade zu dieser Frage (wenn es auch nicht die vordringlichste ist) dürfte einiges an Erfahrung bzw. Kompetenz im Forum vorhanden sein. Problematisch ist hier allerdings, daß durch die zeitlichen Beschränkungen, dann bei einer Übergabe keine großen Ausweichmöglichkeiten des Mieters mehr bestehen.
Insgesamt ist die Wohnsituation in der betreffenden Stadt und Gegend sowieso entsprechend angespannt und problematisch, da viele Interessenten auf relativ wenig Freiraum treffen.
Und nein, ich werde jetzt nicht dazu auffordern, daß sich nur qualifizierte, fachkundige und ernste Mitglieder an der Diskussion beteiligen.
Letztendlich obliegt es mir die jeweiligen Tipps und Gedankenanstöße entsprechend zu bewerten und sollte ich sie in Erwägung ziehen auch die Verantwortung und Konsequenzen daraus zu tragen.
Außerdem bin ich vielleicht auch an etwas kreativeren Lösungsansätzen interessiert und möchte das Forum nicht für eine kostenlose, fachanwaltliche Beratung mißbrauchen (auch wenn ich mich über eine Beteiligung dieser entsprechenden Personen sicher sehr freuen würde).
Ich danke schonmal im Voraus für jegliche Hilfe und Anregungen (und auch für das Lesen, dieses relativ langatmigen Sachverhalts).
happy days
timo
Ergebnis 1 bis 18 von 18
Hybrid-Darstellung
-
17.01.2010, 03:00 #1
Frage: Mietvertrag abgeschlossen, vor Übergabe und Einzug Schaden ... was nun?
... and all the gold in California
is in the middle of Beverly Hills
in somebody else's name ...
Ähnliche Themen
-
frage zur übergabe beim konzi
Von schwertfeger im Forum Rolex - KaufberatungAntworten: 22Letzter Beitrag: 20.06.2008, 22:38 -
Frage zur Übergabe beim Konzessionär
Von uhrenmaho im Forum Rolex - Haupt-ForumAntworten: 37Letzter Beitrag: 08.01.2008, 20:47 -
Vintage Einzug...
Von red_sub im Forum Rolex - Haupt-ForumAntworten: 33Letzter Beitrag: 22.08.2006, 00:55
Lesezeichen