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  1. #1

    Falschparken mit Mietawagen in Schottland

    Hallo zusammen,

    ich war im Oktober im Urlaub in Schottland mit einem Mietwagen unterwegs.
    Anscheinend habe ich dabei mal im Halteverbot gestanden, denn ich habe Post von der Autovermietung bekommen. Die hat eine Strafe wegen Falschparken bezahlt und will selbige inklusive einer saftigen Bearbeitungsgebühr von mir zurück. Ansonsten droht man mit der Rechtsabteilung.

    Ich frage mich, ob ich zahlen muss - ob überhaupt und wenn dann inklusive der Bearbeitungsgebühr. Ich wurde zu der Sachlage nicht gefragt, konnte keine Stellungnahme abgeben und habe den Autovermieter nicht gebeten die Sache für mich abzuwickeln.

    Habt Ihr ähnliches erlebt oder kennt die rechtliche Grundlage?

    Beste Grüße
    Philipp
    "A noble spirit embiggens the smallest man" (J. Springfield)
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  2. #2
    Sea-Dweller
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    947
    Steht denn dazu etwas in deinem Mietvertrag drin?

  3. #3
    Yacht-Master
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    RE: Falschparken mit Mietawagen in Schottland

    Original von Paderborner

    Ich frage mich, ob ich zahlen muss - ob überhaupt und wenn dann inklusive der Bearbeitungsgebühr. Ich wurde zu der Sachlage nicht gefragt, konnte keine Stellungnahme abgeben und habe den Autovermieter nicht gebeten die Sache für mich abzuwickeln.


    Beste Grüße
    Philipp


    Achtung, reine Vermutung: Im Ausland wird oft einfach eine Halterhaftung durchgeführt. Das heisst der Autovermieter hatte gar keine Wahl als zu bezahlen. Eine Stellungnahme deinerseits bringt ihm da wohl auch nichts.

    Ich weiss nicht um welchen Betrag es geht, aber meine Meinung ist: du standest im Halteverbot, hast also einen "Fehler" gemacht. Das das gerade im Ausland oft teuer werden kann weiss eigentlich jeder. Würde daher sagen: zahlen und fertig.

    Beste Grüße
    ebenfalls Philipp
    Grüße, Philipp



  4. #4
    Gesperrter User
    Registriert seit
    24.08.2006
    Beiträge
    11.439

    RE: Falschparken mit Mietawagen in Schottland

    Das mit der Bearbeitungsgebühr steht in fast allen Ländern im Mietvertrag, ist auch legitim wie ich finde - wenn es keine Unsummen sind. Mit ca. 20-25 Euro wirst Du rechnen müssen. Liegt natürlich im Ermessen des Verleihers, Stammkundschaft verliert man dadurch eher. Wenn es zu viel ist, zahle halt die Hälfte (Der Gebühr) inkl. einem netten Schreiben, ob man sich nicht in der Mitte treffen kann.

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