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  1. #21
    Freccione Avatar von rudi
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    Hi Sascha,

    mach daß mit der Sondertilgung, hab ich damals nicht gemacht, auf 10 Jahre festgeschrieben, wollte jetzt die ganze Summe auf einmal zahlen (3 Jahre früher) hätte mich 15 K mehr gekostet , also warte ich ab
    Gruß Rudi

  2. #22
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    Sascha, bei denen hier ist in jedem Falle auch eine Sondertilgung von 5 Punkten / Jahr ohne Aufschlag möglich bzw. bei den Konditionen eingerechnet :


    www.psd-bank.de


    für uns ist Rhein-Ruhr zuständig



    ich würde auch 15 Jahre nehmen, hast dann immerhin 5 Jahre Zeit Dich nach ner gescheiten Anschlussfinanzierungohne Vorfälligkeitsentschädigung umzuschauen



    an einer soliden Finanzierung ist noch niemand gescheitert
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  3. #23
    Yacht-Master Avatar von giftmischer
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    Wir haben Anfang 2007 bei der Raiba auf 10 Jahre zu 4,9% finanziert, mit 3 % Tilgung.
    Ab 2010 haben wir die Möglichkeit von nach oben unbegrenzten!!! Sondertilgungen.

    Sowas in der Art würde ich auch wieder machen.
    Evtl. 15 statt 10 Jahre.
    Gruß,
    Peter.

    US Navy Seals like this

  4. #24
    Comex Avatar von The Banker
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    Ich kann Insoman nur zustimmen; Bank ist halt die falsche ...

    Zins heute maximal binden, Option zur Tilgung besteht gesetzlich in 10 Jahren. Sondertilgungsoption 5 % p.a. gibt heute der Markt vor.

    Wenn Du magst, kann ich Dir morgen aus dem Office die Einstandskonditionen als benachmark mal zukommen lassen .

    Für Dich nach der Schilderung nicht passend, momentan aber gerne genommen: Euriborfinanzierung (kurzfristig) mit Zinssicherung (Cap) - maximale Flexibilität, derzeit Zwergenzinssatz und entspannt hinsichtlich der Zinsentwicklung.
    Beste Grüße, Thilo

  5. #25
    Freccione Avatar von gmt
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    cool jungs...jetzt fällt mir die entscheidung wohl leichter...


    gmt is a member of the Porno Casting Team
    Neu!Neu!Neu! offenes Casting jeden Freitag
    911 Grüße Sascha

  6. #26
    Milgauss
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    Original von The Banker
    Option zur Tilgung besteht gesetzlich in 10 Jahren.
    Die gesetzl. Option zur Tilgung (Kündigung des Kredites) nach 10 Jahren besteht zwar für dich als Kunden,
    allerdings verlangt dann die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung, so
    wie es der BGH vorgerechnet hat.
    Gruß Robert

  7. #27
    Double-Red Avatar von sausapia
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    Die gesetzl. Option zur Tilgung (Kündigung des Kredites) nach 10 Jahren besteht zwar für dich als Kunden,
    allerdings verlangt dann die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung, so
    wie es der BGH vorgerechnet hat.
    Bist Du Dir sicher?
    Kannst Du mal die Formel und/oder einen nachvollziehbaren Link zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung posten?

    Rheinische Grüße, Frank

  8. #28
    Daytona Avatar von fiumagyar
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    mann o mann, steht schon ganz oben.
    Gruß Ulrich

  9. #29
    Submariner Avatar von tiger-vs-me
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    Original von giftmischer
    Wir haben Anfang 2007 bei der Raiba auf 10 Jahre zu 4,9% finanziert, mit 3 % Tilgung.
    Ab 2010 haben wir die Möglichkeit von nach oben unbegrenzten!!! Sondertilgungen.

    Sowas in der Art würde ich auch wieder machen.
    Evtl. 15 statt 10 Jahre.
    Das gibt mir dann wieder eher recht.
    Ich zahle für 20 Jahre 4,44 und habe 5-10 %Sondertilgungsrecht
    http://i50.tinypic.com/2rmwrqu.jpg

  10. #30
    Daytona Avatar von fiumagyar
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    jepp
    Gruß Ulrich

  11. #31
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Ah ja, jeder der schon mal ne Immobilie finanziert hat kennt sich offenbar auch aus...

    Bei einer Finanzierung sind ja nun ein paar mehr Punkte als Zins, Tilgung und Laufzeit zu berücksichtigen.

    Falls Interesse an einer qualifizierten Beratung besteht kann ich dir einen Top-Mann empfehlen, schick mir einfach ne PN.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  12. #32
    Double-Red Avatar von sausapia
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    Original von fiumagyar
    mann o mann, steht schon ganz oben.
    Ulrich, alter Schmalspurbanker,
    Du bist doch für die andere Seite der Bilanz zuständig
    Wo steht die nachvollziehbar Formel bzw. der Link zur Vorfälligkeitsentschädigung?

    Rheinische Grüße, Frank

  13. #33
    Milgauss
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    Original von sausapia
    Die gesetzl. Option zur Tilgung (Kündigung des Kredites) nach 10 Jahren besteht zwar für dich als Kunden,
    allerdings verlangt dann die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung, so
    wie es der BGH vorgerechnet hat.
    Bist Du Dir sicher?
    Kannst Du mal die Formel und/oder einen nachvollziehbaren Link zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung posten?

    Muss ich morgen auf der Arbeit nachsehen -
    aber bei google - und ohne Gewähr

    http://www.aspect-online.de/banken/b...igung-rechner/

    http://www.verbraucherzentrale-breme...ntschaedigung/


    Es gibt mittlerweile klare Ansagen des BGH, was ne Bank bei der
    Berechnung darf und was nicht.
    Derzeit strittig ist, wie die Berechnung zu erfolgen hat, wenn dem Kunden
    ein jährliches Sondertilgungsrecht von 5 oder 10% eingeräumt ist.
    Banken lassen dieses gerne bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unter den tisch fallen, Verbraucherschützer
    wollen es mindernd berücksichtigen.

    Diese Berechnung gilt aber nur in den Fällen, wo der Kunde
    ein gesetzliches Recht zur Kündigung hat - z.B. nach Ablauf von 10 Jahren.

    Möchte der Kunde nach 3 Jahren z.B. "grundlos" aus der Zinsbindung aussteigen, kann die Bank berechnen was sie möchte. Oder aber die vorzeitige Rückzahlung grundsätzlich ablehnen.
    Gruß Robert

  14. #34
    Daytona Avatar von fiumagyar
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    Frank, ich nur Geld und Brief
    Gruß Ulrich

  15. #35
    Day-Date
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    Original von fiumagyar
    je länger desto besser im moment, das billige geld wird im 3. Quartal langsam verschwinden.
    best regards, raphael

    picture by mr. tommy ton

  16. #36
    Double-Red Avatar von sausapia
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    Original von gumpsaar

    Möchte der Kunde nach 3 Jahren z.B. "grundlos" aus der Zinsbindung aussteigen, kann die Bank berechnen was sie möchte. Oder aber die vorzeitige Rückzahlung grundsätzlich ablehnen.
    Genau diesen Fall hatte ich in dieser Woche "hypothetisch" angefragt und war der Meinung, die Bank dürfe gar nichts berechnen, wenn das aktuelle Zinsniveau höher liegt (in meinem Fall 0,5%) als bei Abschluss. Tatsächlich ergab die Berechnung eine Vorfälligkeitsentschädigung.

    Die Beraterin konnte / wollte mir die Berechnungsformel nicht preisgeben und verwies darauf, dass dies per BGH-Urteil eindeutig festgelegt wurde..... Ich kann die Formel jedoch nicht finden.

    Rheinische Grüße, Frank

  17. #37
    Double-Red Avatar von sausapia
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    Original von fiumagyar
    Frank, ich nur Geld und Brief
    Ulrich, dann ich nur Reklame-Fuzzi im Granitpalast.

    Rheinische Grüße, Frank

  18. #38
    Milgauss
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    Original von gumpsaar

    Möchte der Kunde nach 3 Jahren z.B. "grundlos" aus der Zinsbindung aussteigen, kann die Bank berechnen was sie möchte. Oder aber die vorzeitige Rückzahlung grundsätzlich ablehnen.
    Genau diesen Fall hatte ich in dieser Woche "hypothetisch" angefragt und war der Meinung, die Bank dürfe gar nichts berechnen, wenn das aktuelle Zinsniveau höher liegt (in meinem Fall 0,5%) als bei Abschluss. Tatsächlich ergab die Berechnung eine Vorfälligkeitsentschädigung.

    Die Beraterin konnte / wollte mir die Berechnungsformel nicht preisgeben und verwies darauf, dass dies per BGH-Urteil eindeutig festgelegt wurde..... Ich kann die Formel jedoch nicht finden.

    Es ist ja auch keine einfache Formel.
    Es müssen die monatlichen Ratenzahlungen (Tilgungen) berechnet werden -
    das derzeitige Zinsniveau muss für die Restlaufzeit zugrunde gelegt werden -
    und die Risikokosten, die in deinem derzeitigen Zins drin stecken, müssen berücksichtigt werden.

    usw usw

    Entweder liegt das ganze als Excel-tool in Form eines zertifizierten Programms eines Drittanbieters vor oder es ist Bestandteil der Banksoftware. In beiden Fällen kommt deine Beraterin an die Formel nicht ran.
    Gruß Robert

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