Sascha, bei denen hier ist in jedem Falle auch eine Sondertilgung von 5 Punkten / Jahr ohne Aufschlag möglich bzw. bei den Konditionen eingerechnet :
www.psd-bank.de
für uns ist Rhein-Ruhr zuständig
ich würde auch 15 Jahre nehmen, hast dann immerhin 5 Jahre Zeit Dich nach ner gescheiten Anschlussfinanzierungohne Vorfälligkeitsentschädigung umzuschauen
an einer soliden Finanzierung ist noch niemand gescheitert![]()
Ergebnis 21 bis 38 von 38
Thema: Finanzguru gesucht
-
14.01.2010, 17:50 #21
Hi Sascha,
mach daß mit der Sondertilgung, hab ich damals nicht gemacht, auf 10 Jahre festgeschrieben, wollte jetzt die ganze Summe auf einmal zahlen (3 Jahre früher) hätte mich 15 K mehr gekostet, also warte ich ab
Gruß Rudi
-
14.01.2010, 17:54 #22Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
-
14.01.2010, 18:40 #23
Wir haben Anfang 2007 bei der Raiba auf 10 Jahre zu 4,9% finanziert, mit 3 % Tilgung.
Ab 2010 haben wir die Möglichkeit von nach oben unbegrenzten!!! Sondertilgungen.
Sowas in der Art würde ich auch wieder machen.
Evtl. 15 statt 10 Jahre.Gruß,
Peter.
US Navy Seals like this
-
14.01.2010, 19:14 #24
Ich kann Insoman nur zustimmen; Bank ist halt die falsche
...
Zins heute maximal binden, Option zur Tilgung besteht gesetzlich in 10 Jahren. Sondertilgungsoption 5 % p.a. gibt heute der Markt vor.
Wenn Du magst, kann ich Dir morgen aus dem Office die Einstandskonditionen als benachmark mal zukommen lassen.
Für Dich nach der Schilderung nicht passend, momentan aber gerne genommen: Euriborfinanzierung (kurzfristig) mit Zinssicherung (Cap) - maximale Flexibilität, derzeit Zwergenzinssatz und entspannt hinsichtlich der Zinsentwicklung.Beste Grüße, Thilo
-
14.01.2010, 19:55 #25
cool jungs...jetzt fällt mir die entscheidung wohl leichter...
gmt is a member of the Porno Casting Team
Neu!Neu!Neu! offenes Casting jeden Freitag
911 Grüße Sascha
-
14.01.2010, 20:43 #26
- Registriert seit
- 13.03.2004
- Beiträge
- 255
Original von The Banker
Option zur Tilgung besteht gesetzlich in 10 Jahren.
allerdings verlangt dann die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung, so
wie es der BGH vorgerechnet hat.Gruß Robert
-
14.01.2010, 20:51 #27Die gesetzl. Option zur Tilgung (Kündigung des Kredites) nach 10 Jahren besteht zwar für dich als Kunden,
allerdings verlangt dann die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung, so
wie es der BGH vorgerechnet hat.
Kannst Du mal die Formel und/oder einen nachvollziehbaren Link zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung posten?
Rheinische Grüße, Frank
-
14.01.2010, 20:56 #28
mann o mann, steht schon ganz oben.
Gruß Ulrich
-
14.01.2010, 21:01 #29Original von giftmischer
Wir haben Anfang 2007 bei der Raiba auf 10 Jahre zu 4,9% finanziert, mit 3 % Tilgung.
Ab 2010 haben wir die Möglichkeit von nach oben unbegrenzten!!! Sondertilgungen.
Sowas in der Art würde ich auch wieder machen.
Evtl. 15 statt 10 Jahre.
Ich zahle für 20 Jahre 4,44 und habe 5-10 %Sondertilgungsrechthttp://i50.tinypic.com/2rmwrqu.jpg
-
14.01.2010, 21:05 #30
jepp
Gruß Ulrich
-
14.01.2010, 21:06 #31
Ah ja, jeder der schon mal ne Immobilie finanziert hat kennt sich offenbar auch aus...
Bei einer Finanzierung sind ja nun ein paar mehr Punkte als Zins, Tilgung und Laufzeit zu berücksichtigen.
Falls Interesse an einer qualifizierten Beratung besteht kann ich dir einen Top-Mann empfehlen, schick mir einfach ne PN.Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
-
14.01.2010, 21:11 #32Original von fiumagyar
mann o mann, steht schon ganz oben.
Du bist doch für die andere Seite der Bilanz zuständig
Wo steht die nachvollziehbar Formel bzw. der Link zur Vorfälligkeitsentschädigung?
Rheinische Grüße, Frank
-
14.01.2010, 21:12 #33
- Registriert seit
- 13.03.2004
- Beiträge
- 255
Original von sausapia
Die gesetzl. Option zur Tilgung (Kündigung des Kredites) nach 10 Jahren besteht zwar für dich als Kunden,
allerdings verlangt dann die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung, so
wie es der BGH vorgerechnet hat.
Kannst Du mal die Formel und/oder einen nachvollziehbaren Link zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung posten?
Muss ich morgen auf der Arbeit nachsehen -
aber bei google - und ohne Gewähr
http://www.aspect-online.de/banken/b...igung-rechner/
http://www.verbraucherzentrale-breme...ntschaedigung/
Es gibt mittlerweile klare Ansagen des BGH, was ne Bank bei der
Berechnung darf und was nicht.
Derzeit strittig ist, wie die Berechnung zu erfolgen hat, wenn dem Kunden
ein jährliches Sondertilgungsrecht von 5 oder 10% eingeräumt ist.
Banken lassen dieses gerne bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unter den tisch fallen, Verbraucherschützer
wollen es mindernd berücksichtigen.
Diese Berechnung gilt aber nur in den Fällen, wo der Kunde
ein gesetzliches Recht zur Kündigung hat - z.B. nach Ablauf von 10 Jahren.
Möchte der Kunde nach 3 Jahren z.B. "grundlos" aus der Zinsbindung aussteigen, kann die Bank berechnen was sie möchte. Oder aber die vorzeitige Rückzahlung grundsätzlich ablehnen.Gruß Robert
-
14.01.2010, 21:23 #34
Frank, ich nur Geld und Brief
Gruß Ulrich
-
14.01.2010, 21:24 #35
- Registriert seit
- 24.05.2007
- Beiträge
- 4.092
Original von fiumagyar
je länger desto besser im moment, das billige geld wird im 3. Quartal langsam verschwinden.best regards, raphael
picture by mr. tommy ton
-
14.01.2010, 21:25 #36Original von gumpsaar
Möchte der Kunde nach 3 Jahren z.B. "grundlos" aus der Zinsbindung aussteigen, kann die Bank berechnen was sie möchte. Oder aber die vorzeitige Rückzahlung grundsätzlich ablehnen.
Die Beraterin konnte / wollte mir die Berechnungsformel nicht preisgeben und verwies darauf, dass dies per BGH-Urteil eindeutig festgelegt wurde..... Ich kann die Formel jedoch nicht finden.
Rheinische Grüße, Frank
-
14.01.2010, 21:27 #37Original von fiumagyar
Frank, ich nur Geld und Brief
Rheinische Grüße, Frank
-
14.01.2010, 21:34 #38
- Registriert seit
- 13.03.2004
- Beiträge
- 255
Original von sausapia
Original von gumpsaar
Möchte der Kunde nach 3 Jahren z.B. "grundlos" aus der Zinsbindung aussteigen, kann die Bank berechnen was sie möchte. Oder aber die vorzeitige Rückzahlung grundsätzlich ablehnen.
Die Beraterin konnte / wollte mir die Berechnungsformel nicht preisgeben und verwies darauf, dass dies per BGH-Urteil eindeutig festgelegt wurde..... Ich kann die Formel jedoch nicht finden.
Es ist ja auch keine einfache Formel.
Es müssen die monatlichen Ratenzahlungen (Tilgungen) berechnet werden -
das derzeitige Zinsniveau muss für die Restlaufzeit zugrunde gelegt werden -
und die Risikokosten, die in deinem derzeitigen Zins drin stecken, müssen berücksichtigt werden.
usw usw
Entweder liegt das ganze als Excel-tool in Form eines zertifizierten Programms eines Drittanbieters vor oder es ist Bestandteil der Banksoftware. In beiden Fällen kommt deine Beraterin an die Formel nicht ran.Gruß Robert
Lesezeichen