Original von sausapia
Die gesetzl. Option zur Tilgung (Kündigung des Kredites) nach 10 Jahren besteht zwar für dich als Kunden,
allerdings verlangt dann die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung, so
wie es der BGH vorgerechnet hat.
Bist Du Dir sicher?
Kannst Du mal die Formel und/oder einen nachvollziehbaren Link zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung posten?

Muss ich morgen auf der Arbeit nachsehen -
aber bei google - und ohne Gewähr

http://www.aspect-online.de/banken/b...igung-rechner/

http://www.verbraucherzentrale-breme...ntschaedigung/


Es gibt mittlerweile klare Ansagen des BGH, was ne Bank bei der
Berechnung darf und was nicht.
Derzeit strittig ist, wie die Berechnung zu erfolgen hat, wenn dem Kunden
ein jährliches Sondertilgungsrecht von 5 oder 10% eingeräumt ist.
Banken lassen dieses gerne bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unter den tisch fallen, Verbraucherschützer
wollen es mindernd berücksichtigen.

Diese Berechnung gilt aber nur in den Fällen, wo der Kunde
ein gesetzliches Recht zur Kündigung hat - z.B. nach Ablauf von 10 Jahren.

Möchte der Kunde nach 3 Jahren z.B. "grundlos" aus der Zinsbindung aussteigen, kann die Bank berechnen was sie möchte. Oder aber die vorzeitige Rückzahlung grundsätzlich ablehnen.