Mahnung muss man nicht schreiben.Original von LUTZ
... ich habe übrigens nie eine Rechnung gesehen oder eine ordentliche Mahnung erhalten, sondern nur die Erinnerung über eBay...Zahl halt 20 Euro "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und nur zur Verrechnung mit der Hauptforderung" und fertig. Danach mahnst Du die überfällige Flasche an
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07.01.2010, 22:07 #1Gesperrter User
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Zahl halt 20 Euro "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und nur zur Verrechnung mit der Hauptforderung" und fertig. Danach mahnst Du die überfällige Flasche an
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