Original von Phip
Ist es möglich an dieser Stelle die 30% Schadensersatz-Klausel geltend zu machen?
Bitte, was ist das? Wo kommt das her?
Ergebnis 1 bis 20 von 20
Thema: Spaßbieter auf ebay!
-
06.01.2010, 10:49 #1
- Registriert seit
- 23.03.2009
- Beiträge
- 55
Spaßbieter auf ebay!
Guten Tag liebes Forum,
es geht um folgenden Vorfall:
Ich bin über ebay gewerblich tätig und habe nun letztens ein Produkt für 500 Euro Sofort-Kauf verkauft.
Dies ist nun 2 Wochen her und die Kommunikation mit dem Käufer lief wie folgt ab:
Nachdem er sich auf meine mails einige Tage nicht gemeldet hatte, schrieb ich Ihn nochmals an, er sagte mir dann, dass er die Ware gerne bei mir abholen würde. Ich willigte ein und wir vereinbarten einen Termin...natürlich meldete er sich nichtmehr.
Ich wartete eine weitere Woche und eröffnete gestern den ebay-Problemfall wegen eines nicht bezahlten Artikels.
Heute erhielt ich folgende Reaktion vom Käufer:
"hallo würde gerne vom kauf zurücktretten da ich in
der beschreibung einoge sachen gelesen habe die mir
nicht zusagen da sie ja gewerblich sind können wir
ja den kauf rückgängig machen danke voran mfg m.h"
Ist für mich wieder ein ganz klarer Fall von Leuten die Langeweile haben, alles kaufen und nix bezahlen können.
Mir ist so etwas jetzt schon häufiger passiert und ich sehe so etwas einfach nichtmehr ein.
Dass es sich um Spaßbieterei handelt ist ja wohl mehr als klar.
Ist es möglich an dieser Stelle die 30% Schadensersatz-Klausel geltend zu machen?
Alles Gute.
-
06.01.2010, 10:51 #2
RE: Spaßbieter auf ebay!
Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
-
06.01.2010, 10:52 #3
- Registriert seit
- 24.08.2006
- Beiträge
- 11.439
RE: Spaßbieter auf ebay!
Wozu? Die Rückabwicklung würde dich teurer kommen, weil Du zusätzlich das Porto an der Backe hast.Gehört halt dazu, im Geschäftsleben....
-
06.01.2010, 10:52 #4
- Registriert seit
- 24.08.2006
- Beiträge
- 11.439
RE: Spaßbieter auf ebay!
Original von NicoH
Original von Phip
Ist es möglich an dieser Stelle die 30% Schadensersatz-Klausel geltend zu machen?
Bitte, was ist das? Wo kommt das her?
-
06.01.2010, 10:53 #5
RE: Spaßbieter auf ebay!
Original von Phip
...
Ist es möglich an dieser Stelle die 30% Schadensersatz-Klausel geltend zu machen?
Alles Gute.
-
06.01.2010, 10:53 #6
- Registriert seit
- 23.03.2009
- Beiträge
- 55
Themenstarter
http://www.ra-****.de/ebayrechte.htm
Punkt Nr.8
In meinen AGBs hab ich dies nicht explizit stehen.
-
06.01.2010, 10:54 #7
- Registriert seit
- 24.08.2006
- Beiträge
- 11.439
Doch nicht als Gewerbetreibender...
-
06.01.2010, 10:57 #8
- Registriert seit
- 23.03.2009
- Beiträge
- 55
Themenstarter
Hab ich etwas überlesen oder steht es dort nur nicht?
-
06.01.2010, 10:58 #9
RE: Spaßbieter auf ebay!
Original von Mostwanted
Aus den selbstgeschriebenen AGB einiger Ebay Verkäufer
Das AG Bremen hat das offenbar für zulässig gehalten - ich bin mir nicht sicher, ob andere Gerichte das auch so sehen würden.
Phip - solche Schadensersatzpauschalen gibt es allenfalls, wenn sie zwischen den Vertragsparteien vereinbart sind, etwa durch AGB. Wenn nichts vereinbart ist, kannst Du Schadensersatz nur in der tatsächlich entstandenen Höhe geltend machen. Die müsstest Du nachweisen. Und dabei auch nachweisen, dass es sich tatsächlich um einen "Spaßbieter" handelt.Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
-
06.01.2010, 11:00 #10
- Registriert seit
- 23.03.2009
- Beiträge
- 55
Themenstarter
...und das wird wahrscheinlich sehr schwer sein und es kommt eh nix bei rum...naja, trotzdem vielen Dank ans Forum.
-
06.01.2010, 11:00 #11
kick den vogel und verkaufe dein zeug weiter!
welcher verkäufer hat zeit und muße sich mit sowas rumzuärgern?
in der zeit wo du mit dem rummachst, hättest du es schon 3 mal verkaufen können....
-
06.01.2010, 11:01 #12
es ist ziemlich einfach:
als gewerblicher Anbieter musst du den Rücktritt akzeptieren.
Tatsächlich kannst du froh sein, dass der Käufer nicht sich die Ware hat zu senden lassen und dann wieder auf deine Kosten zurücksendet.
Ebenso kann es nicht schaden, sich als gewerblicher Anbieter ein Mindestmass an juristischer Kompetenz anzueignen, sonst kann es mal richtig teuer werden.Martin
Everything!
-
06.01.2010, 11:01 #13
Hier, kein Ding.
Verbraucher sind über die Widerrufsrechte sehr glücklich - ich kann aber jeden gewerblichen Händler verstehen, der sich darüber ärgert.Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
-
06.01.2010, 11:05 #14
- Registriert seit
- 30.05.2006
- Beiträge
- 3.656
RE: Spaßbieter auf ebay!
Original von Phip
Ist es möglich an dieser Stelle die 30% Schadensersatz-Klausel geltend zu machen?
In diesem Fall bewertet der (europäische) Gesetzgeber Verbraucherschutz höher als Unternehmerschutz.
edit: etwas zu langsamViele Grüße, Arno
heute ist morgen schon gestern
-
06.01.2010, 11:14 #15
- Registriert seit
- 24.08.2006
- Beiträge
- 11.439
Original von NicoH
Hier, kein Ding.
Verbraucher sind über die Widerrufsrechte sehr glücklich - ich kann aber jeden gewerblichen Händler verstehen, der sich darüber ärgert.
Ja, aber besser er sagt es vorher, oder? Sonst ist die Verpackung auf, das Porto muss gezahlt werden und die Ware ist paar Tage nicht am Lager um echte Interessenten zu beglücken
-
06.01.2010, 11:16 #16
Schon, aber noch besser wäre es für den Verkäufer, er bekäme einfach sein Geld
Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
-
06.01.2010, 11:18 #17
So siehts aus.
Über das Ausmaß des Verbaucherschutzes an sich kann man sich eh streiten. Erwachsene verhalten sich manchmal unmündiger als Sechsjährige...Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
-
06.01.2010, 11:22 #18
und genau dieser 14 tägige Rücksendeschmonsens ist zum Beispiel der Grund, warum das Auktionshaus Kuhlmann in Dortmund keinen Versand mehr anbietet
Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
-
06.01.2010, 11:22 #19
Wer mit Fernabsatzgeschäften Geld verdient, sollte wenigstens die Grundlagen des ehemaligen Fernabsatzgesetzes kennen
Stefan, Rücksendeschmonsens? Wenn ich irgendwas bestelle und bekomme Schrott geliefert, dann will ich das Zeug zurückgeben können, ohne wenn und aber!Beste Grüße,
Marcus
Nakatomi Plaza Christmas Party 1988
-
06.01.2010, 11:43 #20
ich rede jetzt nur von Kuhlmann:
ja, es gibt aber auch genug Vögel, die eine gebrauchte Uhr kaufen, ordentliche Ware -die Ware wird von ihm meist sehr streng geprüft - erhalten, machen dann 10 Tage lang auf dicke Hose und schicken die Ware dann zurück - Grund : nichtgefallen
kann ihn da ehrlich gesagt sehr gut verstehen, er sagt: wenn jemand was kaufen möchte, darf er gerne zu mir in den Laden kommen und die Ware begutachten, ich hab nix zu verheimlichen
Bei einem Defekt der Ware verhält er sich meines Wissens sehr vorbildlichGruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
Ähnliche Themen
-
EBAY, die 275.te
Von Donluigi im Forum Off TopicAntworten: 20Letzter Beitrag: 17.03.2009, 15:51 -
Gedanken über eBay - Aus dem eBay-Magazin
Von Shroud Shifter im Forum Rolex - KaufberatungAntworten: 10Letzter Beitrag: 04.12.2007, 16:44 -
Mal sehen wie ebay darauf reagiert // Rolex vs. Ebay
Von Ingo.L im Forum Off TopicAntworten: 10Letzter Beitrag: 20.04.2007, 10:52 -
GMT II bei eBay
Von peter im Forum Rolex - Haupt-ForumAntworten: 19Letzter Beitrag: 02.12.2004, 22:55
Lesezeichen