Ergebnis 1 bis 20 von 20
  1. #1
    Date
    Registriert seit
    23.03.2009
    Beiträge
    55

    Spaßbieter auf ebay!

    Guten Tag liebes Forum,

    es geht um folgenden Vorfall:

    Ich bin über ebay gewerblich tätig und habe nun letztens ein Produkt für 500 Euro Sofort-Kauf verkauft.

    Dies ist nun 2 Wochen her und die Kommunikation mit dem Käufer lief wie folgt ab:

    Nachdem er sich auf meine mails einige Tage nicht gemeldet hatte, schrieb ich Ihn nochmals an, er sagte mir dann, dass er die Ware gerne bei mir abholen würde. Ich willigte ein und wir vereinbarten einen Termin...natürlich meldete er sich nichtmehr.

    Ich wartete eine weitere Woche und eröffnete gestern den ebay-Problemfall wegen eines nicht bezahlten Artikels.

    Heute erhielt ich folgende Reaktion vom Käufer:

    "hallo würde gerne vom kauf zurücktretten da ich in
    der beschreibung einoge sachen gelesen habe die mir
    nicht zusagen da sie ja gewerblich sind können wir
    ja den kauf rückgängig machen danke voran mfg m.h"


    Ist für mich wieder ein ganz klarer Fall von Leuten die Langeweile haben, alles kaufen und nix bezahlen können.

    Mir ist so etwas jetzt schon häufiger passiert und ich sehe so etwas einfach nichtmehr ein.

    Dass es sich um Spaßbieterei handelt ist ja wohl mehr als klar.

    Ist es möglich an dieser Stelle die 30% Schadensersatz-Klausel geltend zu machen?


    Alles Gute.

  2. #2
    Super-Moderator Avatar von NicoH
    Registriert seit
    25.07.2006
    Ort
    Gruppe A
    Beiträge
    25.565

    RE: Spaßbieter auf ebay!

    Original von Phip
    Ist es möglich an dieser Stelle die 30% Schadensersatz-Klausel geltend zu machen?

    Bitte, was ist das? Wo kommt das her?
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  3. #3
    Gesperrter User
    Registriert seit
    24.08.2006
    Beiträge
    11.439

    RE: Spaßbieter auf ebay!

    Wozu? Die Rückabwicklung würde dich teurer kommen, weil Du zusätzlich das Porto an der Backe hast.Gehört halt dazu, im Geschäftsleben....

  4. #4
    Gesperrter User
    Registriert seit
    24.08.2006
    Beiträge
    11.439

    RE: Spaßbieter auf ebay!

    Original von NicoH
    Original von Phip
    Ist es möglich an dieser Stelle die 30% Schadensersatz-Klausel geltend zu machen?

    Bitte, was ist das? Wo kommt das her?
    Aus den selbstgeschriebenen AGB einiger Ebay Verkäufer

  5. #5
    Steve McQueen Avatar von AndreasL
    Registriert seit
    28.03.2006
    Beiträge
    27.481

    RE: Spaßbieter auf ebay!

    Original von Phip
    ...
    Ist es möglich an dieser Stelle die 30% Schadensersatz-Klausel geltend zu machen?


    Alles Gute.
    Was hast Du in den AGBs stehen?

  6. #6
    Date
    Registriert seit
    23.03.2009
    Beiträge
    55
    Themenstarter
    http://www.ra-****.de/ebayrechte.htm

    Punkt Nr.8

    In meinen AGBs hab ich dies nicht explizit stehen.

  7. #7
    Gesperrter User
    Registriert seit
    24.08.2006
    Beiträge
    11.439
    Doch nicht als Gewerbetreibender...

  8. #8
    Date
    Registriert seit
    23.03.2009
    Beiträge
    55
    Themenstarter
    Hab ich etwas überlesen oder steht es dort nur nicht?

  9. #9
    Super-Moderator Avatar von NicoH
    Registriert seit
    25.07.2006
    Ort
    Gruppe A
    Beiträge
    25.565

    RE: Spaßbieter auf ebay!

    Original von Mostwanted
    Aus den selbstgeschriebenen AGB einiger Ebay Verkäufer
    Danke.

    Das AG Bremen hat das offenbar für zulässig gehalten - ich bin mir nicht sicher, ob andere Gerichte das auch so sehen würden.

    Phip - solche Schadensersatzpauschalen gibt es allenfalls, wenn sie zwischen den Vertragsparteien vereinbart sind, etwa durch AGB. Wenn nichts vereinbart ist, kannst Du Schadensersatz nur in der tatsächlich entstandenen Höhe geltend machen. Die müsstest Du nachweisen. Und dabei auch nachweisen, dass es sich tatsächlich um einen "Spaßbieter" handelt.
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  10. #10
    Date
    Registriert seit
    23.03.2009
    Beiträge
    55
    Themenstarter
    ...und das wird wahrscheinlich sehr schwer sein und es kommt eh nix bei rum...naja, trotzdem vielen Dank ans Forum.

  11. #11
    Officially Certified Hell Driver 2017 Avatar von Flo74
    Registriert seit
    14.12.2005
    Beiträge
    30.775
    kick den vogel und verkaufe dein zeug weiter!

    welcher verkäufer hat zeit und muße sich mit sowas rumzuärgern?

    in der zeit wo du mit dem rummachst, hättest du es schon 3 mal verkaufen können....

  12. #12
    GODFATHER Avatar von Mawal
    Registriert seit
    24.12.2004
    Beiträge
    20.100
    Blog-Einträge
    27
    es ist ziemlich einfach:

    als gewerblicher Anbieter musst du den Rücktritt akzeptieren.

    Tatsächlich kannst du froh sein, dass der Käufer nicht sich die Ware hat zu senden lassen und dann wieder auf deine Kosten zurücksendet.


    Ebenso kann es nicht schaden, sich als gewerblicher Anbieter ein Mindestmass an juristischer Kompetenz anzueignen, sonst kann es mal richtig teuer werden.
    Martin

    Everything!

  13. #13
    Super-Moderator Avatar von NicoH
    Registriert seit
    25.07.2006
    Ort
    Gruppe A
    Beiträge
    25.565
    Hier, kein Ding.

    Verbraucher sind über die Widerrufsrechte sehr glücklich - ich kann aber jeden gewerblichen Händler verstehen, der sich darüber ärgert.
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  14. #14
    Day-Date
    Registriert seit
    30.05.2006
    Beiträge
    3.656

    RE: Spaßbieter auf ebay!

    Original von Phip
    Ist es möglich an dieser Stelle die 30% Schadensersatz-Klausel geltend zu machen?
    Mal ganz davon abgesehen, dass eine solche Klausel unwirksam sein dürfte, hat der Käufer hier ein Widerrufsrecht: § 312d BGB i.V.m. § 355 BGB.

    In diesem Fall bewertet der (europäische) Gesetzgeber Verbraucherschutz höher als Unternehmerschutz.


    edit: etwas zu langsam
    Viele Grüße, Arno

    heute ist morgen schon gestern

  15. #15
    Gesperrter User
    Registriert seit
    24.08.2006
    Beiträge
    11.439
    Original von NicoH
    Hier, kein Ding.

    Verbraucher sind über die Widerrufsrechte sehr glücklich - ich kann aber jeden gewerblichen Händler verstehen, der sich darüber ärgert.

    Ja, aber besser er sagt es vorher, oder? Sonst ist die Verpackung auf, das Porto muss gezahlt werden und die Ware ist paar Tage nicht am Lager um echte Interessenten zu beglücken

  16. #16
    Super-Moderator Avatar von NicoH
    Registriert seit
    25.07.2006
    Ort
    Gruppe A
    Beiträge
    25.565
    Schon, aber noch besser wäre es für den Verkäufer, er bekäme einfach sein Geld
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  17. #17
    Steve McQueen Avatar von paddy
    Registriert seit
    24.06.2004
    Ort
    Glanum
    Beiträge
    24.666
    So siehts aus.

    Über das Ausmaß des Verbaucherschutzes an sich kann man sich eh streiten. Erwachsene verhalten sich manchmal unmündiger als Sechsjährige...
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  18. #18
    Mil-Sub Avatar von Insoman
    Registriert seit
    09.04.2004
    Beiträge
    12.748
    und genau dieser 14 tägige Rücksendeschmonsens ist zum Beispiel der Grund, warum das Auktionshaus Kuhlmann in Dortmund keinen Versand mehr anbietet
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  19. #19
    Moderator Avatar von MacLeon
    Registriert seit
    16.01.2006
    Beiträge
    10.466
    Blog-Einträge
    1
    Wer mit Fernabsatzgeschäften Geld verdient, sollte wenigstens die Grundlagen des ehemaligen Fernabsatzgesetzes kennen

    Stefan, Rücksendeschmonsens? Wenn ich irgendwas bestelle und bekomme Schrott geliefert, dann will ich das Zeug zurückgeben können, ohne wenn und aber!
    Beste Grüße,
    Marcus


    Nakatomi Plaza Christmas Party 1988

  20. #20
    Mil-Sub Avatar von Insoman
    Registriert seit
    09.04.2004
    Beiträge
    12.748
    ich rede jetzt nur von Kuhlmann:

    ja, es gibt aber auch genug Vögel, die eine gebrauchte Uhr kaufen, ordentliche Ware -die Ware wird von ihm meist sehr streng geprüft - erhalten, machen dann 10 Tage lang auf dicke Hose und schicken die Ware dann zurück - Grund : nichtgefallen


    kann ihn da ehrlich gesagt sehr gut verstehen, er sagt: wenn jemand was kaufen möchte, darf er gerne zu mir in den Laden kommen und die Ware begutachten, ich hab nix zu verheimlichen



    Bei einem Defekt der Ware verhält er sich meines Wissens sehr vorbildlich
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

Ähnliche Themen

  1. EBAY, die 275.te
    Von Donluigi im Forum Off Topic
    Antworten: 20
    Letzter Beitrag: 17.03.2009, 15:51
  2. Gedanken über eBay - Aus dem eBay-Magazin
    Von Shroud Shifter im Forum Rolex - Kaufberatung
    Antworten: 10
    Letzter Beitrag: 04.12.2007, 16:44
  3. Antworten: 10
    Letzter Beitrag: 20.04.2007, 10:52
  4. GMT II bei eBay
    Von peter im Forum Rolex - Haupt-Forum
    Antworten: 19
    Letzter Beitrag: 02.12.2004, 22:55

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •