Ich kenne diesen Zahlungsablauf ehrlich gesagt gar nicht anders. Ich habe erst letztlich, vereinbarungsgemäß, den fälligen Betrag auf das genannte Konto überwiesen und konnte mir drei Tage später das neue Auto, zugelassen und vollgetankt, beim Händler abholen (hier: DB Rhein-Ruhr, D'dorf).
Meines Wissens kann man überwiesenes Geld auch nicht mehr "zurückbuchen" lassen, wohl aber den Transfer über Einzugsermächtigung. Ob das in Frankreich so ist, weiß ich natürlich nicht-wäre mir aber auch egal, wenn ich das Geld in den Händen hielte....
Liege ich da etwa falsch...?!![]()
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06.01.2010, 11:12 #7Schöne Grüße-"Butch" Friedel
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