Ergebnis 1 bis 9 von 9
  1. #1
    Day-Date Avatar von AcidUser
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    Frage Erbschaftsrecht

    Folgender Sachverhalt: Vater stirbt und hinterlässt 2 Kinder. Eines der Kinder erfährt, dass der Vater, aus einer Beziehung noch ein Kind hat, von dem aber nichts bekannt ist. Mutter dieses dritten Kindes war keine Deutsche und das letzte, von Verwandten zu ermittelnde, war, dass sie mit dem Sohn Deutschland kurz nach der Entbindung verlassen hat. Dieser unbekannte Sohn wird von den beiden Geschwistern bei der Beantragung des Erbscheins angegeben und das Erbe wird somit in drei Teile geteilt, und die beiden Geschwister bekommen jeweils ein Drittel ausbezahlt.
    Was geschieht nun mit dem dritten Erbteil, wenn der unbekannte Bruder nicht zu ermitteln bzw. auffindbar ist? Wird der dritte Erbteil dann, nach einer gewissen Frist, unter den beiden bekannten Geschwistern aufgeteilt?

    Danke im Vorraus dem allwissenden Forum!
    Grüsse ausser Hauptstadt,
    Frank
    (U.N.V.E.U)


  2. #2
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Vielleicht bringt dich das ein Stück weiter: http://de.wikipedia.org/wiki/Erbenermittlung, 4. Satz.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  3. #3
    Double-Red Avatar von sausapia
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    Hallo Namensvetter und Besitzer des gleichen Automodells,

    imho verleibt sich der Staat das Geld ein. Versuche doch, sofern Du dazu mental bereit bist, Deinen Halbbruder bzw. Deine Halbschwester ausfindig zu machen. Erstens dürftest Du aus Dankbarkeit zumindest einen "Finderlohn" erhalten und zweitens gewinnst Du ein neues Mitglied der Familie.....

    Ich fände dies spannend, könnte jedoch nachvollziehen, wenn Dir nicht danach ist. Einer Freundin wurde von Ihrem noch lebenenden Vater "Ähnliches" offenbart und sie hat bis heute kein Interesse, Ihre Halbschwester kennenzulernen und ist von Ihrem Vater enttäuscht.....

    Rheinische Grüße, Frank

  4. #4
    Day-Date Avatar von AcidUser
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    Danke! Es geht nicht um mich, sondern um meinen vor 6 Jahren verstorbenen Großvater! Meine Mutter ist eine der beiden bekannten Geschwister und der verschwundene Bruder wäre höchstens ein Onkel von mir! Gezeugt irgendwann in den Nachkriegswirren in Berlin als mein Großvater knapp 19 Jahre alt war...

    Sollte es tatsächlich so sein das der Staat sich die Kohle einverleibt?


    Edit sagt: Das Auto gehört dem Hotte! Ich bin nur der Beifahrer!
    Grüsse ausser Hauptstadt,
    Frank
    (U.N.V.E.U)


  5. #5
    Daytona Avatar von tela
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    Eventuell ist der Suchdienst in Bad Arolsen eine Anlaufstelle.
    Gruß,
    René

  6. #6
    Yacht-Master Avatar von Uhren-Fan
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    Frank,

    wenn ich das richtig sehe interessiert dich hier nicht die Suche sondern die rechtliche Seite. Geregelt wird Erbrecht im fünften Buch des BGB. Entweder schaust du selber mal da rein, oder du fragst mal einen Anwalt, der möglichst auf Erbrecht spezialisiert ist.

    Grundsätzlich fällt Vererbtes nur dann an den Staat, wenn kein Erbe ermittelt werden kann. Hier stehen ja zwei Erben fest und es kann ja sein das das Wissen über ein drittes Kind nur von Aussagen Dritter herrührt, d.h. nicht nachgewiesen ist und dann bleibt es bei 2 Erben.
    Werner


    "Es ist besser, zu genießen und zu bereuen, als zu bereuen, dass man nicht genossen hat." (Giovanni Boccaccio)

  7. #7
    Gesperrter User
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    wenn der Onkel tot ist, fällt es an dessen Nachkommen; wenn kein Erbe auftaucht, fällt es an die beiden Geschwister

    Fristen etc weiß ich momentan nicht; rufe am besten Montag bei dem für Dich zuständigen Nachlaßgericht an

  8. #8
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    isch red jetzt mal jaaaanz platt:


    wenn der dritte Erbe nicht auffindbar ist,können die anderen machen wat se wollen - der Staat ist erst aml aussen vor, es sind ja Erben vorhanden






    Schwierig wirrd es nur, wenn Grundbesitz vorhanden ist
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  9. #9
    Day-Date Avatar von AcidUser
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    Nee geht "nur" um Bares!
    Mich hat nur interessiert ob die Kohle im Falle der erfolglosen Suche meiner Mutter und ihrem "richtigen" Bruder zusteht und wie lange die Nachlasspflegerin sucht bevor die Suche als gescheitert aufgibt!
    Wie gesagt ist mein Großvater inzwischen 6 Jahre tot ohne das da groß was passiert wäre.
    Grüsse ausser Hauptstadt,
    Frank
    (U.N.V.E.U)


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