Folgender Sachverhalt: Vater stirbt und hinterlässt 2 Kinder. Eines der Kinder erfährt, dass der Vater, aus einer Beziehung noch ein Kind hat, von dem aber nichts bekannt ist. Mutter dieses dritten Kindes war keine Deutsche und das letzte, von Verwandten zu ermittelnde, war, dass sie mit dem Sohn Deutschland kurz nach der Entbindung verlassen hat. Dieser unbekannte Sohn wird von den beiden Geschwistern bei der Beantragung des Erbscheins angegeben und das Erbe wird somit in drei Teile geteilt, und die beiden Geschwister bekommen jeweils ein Drittel ausbezahlt.
Was geschieht nun mit dem dritten Erbteil, wenn der unbekannte Bruder nicht zu ermitteln bzw. auffindbar ist? Wird der dritte Erbteil dann, nach einer gewissen Frist, unter den beiden bekannten Geschwistern aufgeteilt?

Danke im Vorraus dem allwissenden Forum!