Hallo an das allwissende Forum,
wir hatten gestern aufgrund des jüngsten Urteils des europäischen Gerichtshofes eine Diskussion bzgl. Sorgerecht bei unehelichen Kindern.
I.d.R. hat ja allgemein nur die Mutter das Sorgerecht. Wie ist nun die Situation bei Tod oder Unzurechnungsfähigkeit/Koma der Mutter. Wer hat es dann?
Hat es dann vor dem Vater z.B. die Eltern/der Bruder der Mutter oder geht es automatisch auf den Vater über?
Gruß
Peter
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20.12.2009, 20:46 #1
Sorgerecht bei Tod/Koma der Mutter
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