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  1. #1
    Double-Red Avatar von madmax1982
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    Beitrag Strafzettel sonntags am Bahnhof

    Mein Kumpel hat letzte Sonntag seine Freundin zum Bahnhof gebracht. Dort gibts nur gebührenpflichtige Parkplätze.
    Da die Sache seiner Meinung nach keine Zeit gekostet hat und er effektiv 10min benötigt hat, um sie am Zug abzuliefern und wieder zum Auto zu kommen, hat er kein Ticket gelöst.
    Wie es der Zufall so will, war allerdings, als er nach 10min zurück kam, ein Ticket am Scheibenwischer.
    27€; die sich aus 4€ fürs Parken ohne Ticket und 23€ "Vertragsstrafe" zusammensetzen. Der Parkplatz wird von einer privaten Firma betrieben.
    Ist das so rechtens oder muss da nicht zumindest ein gewisser Zeitraum zum Be- und Entladen eingeräumt werden?
    Wenn man im öffentlichen Raum im Halteverbot steht, muss die blaue Tante schließlich auch erst mal die paar Minuten zum Be- und Entladen abwarten. Mein Eindruck ist, dass bei solchen Privatunternehmen sehr voreilig kassiert wird und mit hohen Strafen bei Widerspruch gedroht wird, in der Hoffnung, dass der kleine Mann ohne zu Murren zahlt. Wie sieht in dem Fall die Rechtslage aus?
    Tragen wie ein Mann - zahlen und der Freundin ewig Vorhaltungen machen; oder dagegen angehen?!?


    Gruß, Max

    Bollinger!

    Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.

  2. #2
    ehemaliges mitglied
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    RE: Strafzettel sonntags am Bahnhof

    Vorweg - ich bin kein Jurist, aber
    Dort gibts nur gebührenpflichtige Parkplätze
    duerfte Deine Frage doch schon beantworten...

  3. #3
    Comex
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    Kann mich Magic eigentlich nur anschließen...welchen Teil des Wortes "gebührenpflichtig" hat Dein Kumpel nicht verstanden?? :grb
    LG, Oliver

  4. #4
    Double-Red Avatar von madmax1982
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    Tja, das ist so ne Sache. So wie ers mir erzählt hat, hat er es übersehen und auch nicht daran gedacht, weil Sonntags in der ganzen Stadt die öffentlichen Parplätze kostenlos sind. Dass es ein von einem Privatunternehmen betriebener Parkplatz war, hat er auch erst dann gesehen, als er den "Strafzettel" an der Scheibe hatte.
    Die Tatsache, dass da innerhalb kurzer Zeit ein Ticket dran war, erweckt in mir aber schon das Gefühl, dass er ein paar Raubrittern auf den Leim gegangen ist.


    Gruß, Max

    Bollinger!

    Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.

  5. #5
    Day-Date Avatar von Butch
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    Tja, hätte jetzt die Stadt ein Zwanni-Ticket an die Scheibe geklebt, wäre das Maß der Entrüstung an dieser Stelle sicher einhelliger.

    Privatisierung ist aber nun mal das Gebot der Stunde. Ich würde deshalb nochmal genau auf dem Ticket nachschauen, ob nicht vielleicht noch ein Burger beim nächsten Mäkkes inkludiert ist.

    Das Ding ist wahrscheinlich gelaufen, so bitter das auch sein mag.
    Schöne Grüße-"Butch" Friedel

  6. #6
    Daytona Avatar von Smartass
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    Arsch in der Hose: Zahlen und fröhlich sein.
    Schöne Grüße, Marcus

    "Sind Sie vielleicht auch divergent, mein Freund?"

  7. #7
    Wenn so alle dächten, wäre es kein Gebürhenpflichtiger Parkplatz mehr. In der Regel ist bei öffentlich betriebenen Parkplätzen eine Ein- und Ausladezeit von drei Minuten die Grenze zwischen Parken und Halten. Außerdem frag mal Deinen Kumpel, in welcher Zeit der lebt. Dass an Bahnhöfen Tag und Nacht und auch am Wochenende Parkraum bewirtschaftet wird, ist schon seit Dutzenden von Jahren so, nicht erst seit ein paar Wochen. Wahrscheinlich stand auch eingangs ein Schild, wie das mit den Preisen ist. Er hat also schlicht und einfach hoch gepokert, wird schon keiner kommen - und dieses Mal verloren. So ist das halt.

    Mein Eindruck ist, dass bei solchen Privatunternehmen sehr voreilig kassiert
    10 Minuten sind 10 Minuten. Wer solll da die Grenzen ziehen? Voreilig wäre, wenn Dir die blaue Tante schon bei der Einfahrt gleich das Strafticket gibt, weil sie zu meinen glaubt, dass Du das "normale" Ticket nicht ziehen willst.
    77 Grüße!
    Gerhard

  8. #8
    Sea-Dweller
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    Einfach behaupten,man wüsste nicht wer gefahren sei.Auf städtischen Flächen gilt im Rahmen der Straßeverkehrsordnung die „Halterhaftung“. Der Halter eines Autos ist in der Pflicht, wenn kein Parkschein gezogen wurde.Dies ist aber ein privater Parkplatz.
    So stand es zumindest neulich in unserer Lokalzeitung,ein Bürger konnte sich so das Bußgeld ersparen,bzw das Unternhemen hat einen Rückzieher gemacht.
    Gruß,Robert

  9. #9
    ein Bürger konnte sich so das Bußgeld ersparen
    Yep, was aber nicht erwähnt wird, dass der Halter nun ein Fahrtenbuch mitzuführen hat.
    Überleg mal was für ein aufwand, jede Fahrt einzutragen.
    Und das für ein Bußgeld
    gruß Jörg
    gruß Jörg

  10. #10
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    Fahrtenbuch bei einer zivilrechtlichen Forderung
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  11. #11
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Original von madmax1982... Tragen wie ein Mann - zahlen und der Freundin ewig Vorhaltungen machen; oder dagegen angehen?!?
    Was kann denn die Freundin dafür, er hat doch geparkt.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  12. #12
    GMT-Master
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    Original von Rolexplo
    ein Bürger konnte sich so das Bußgeld ersparen
    Yep, was aber nicht erwähnt wird, dass der Halter nun ein Fahrtenbuch mitzuführen hat.
    Überleg mal was für ein aufwand, jede Fahrt einzutragen.
    Und das für ein Bußgeld
    gruß Jörg
    Wegen einem Delikt im ruhenden Verkehr Fahrtenbuch?
    Never ever.

    Die Erheblichkeitsgrenze für Fahrtenbuch liegt wenigstens bei 1 Punkt.
    Beharrliche Pflichtverletzung wenn jemand 200 Tickets im Jahr zieht und da regelmäßig mätzchen macht mal außen vor, aber dafür gibt es wie schon erwähnt die Halterhaftung im ruhenden Verkehr.
    Davon ab- Fahrtenbuch verhängen kann nur die zuständige Behörde, welches Interesse sollte die Stadt haben für irgendeinen zwilichtigen privaten Betreiber auf diese Weise tätig zu werden?

    Einen derartigen Privatstrafzettel würde ich nicht zahlen.
    Freundlich anschreiben und nach photographischem Beweis fragen dass das eigene Fahrzeug wirklich dort gestanden hat.
    Wollen wir wetten es gibt keinen und du hörst nie wieder davon?

    Parken auf einem regulären Parkplatz im Rahmen des StVO Bereichs ohne gültigen Parkschein: Bußgeldsanktionierung: 5€ in diesem Fall.
    Warum sollte ein Privater sich mit 20€ reich verdienen dürfen?

    Die testen einfach ob es geht und der Durschnittsbürger zahlt. Die die sich wehren sind bereits einkalkuliert, die lässt man dann idR in Ruhe. Oder glaubt ihr die führen wegen 27€ einen Zivilprozes?

    Ich kann ja auch nicht einfach wenn jemand vor meiner Einfahrt parkt ein Knöllchen ausstellen über 100€ "Vertragsstrafe". denkt das mal weiter wohin das führen würde wenn jede Privatperson, Firma etc. einfach Strafzettel ausstellen könnte.
    Gruß Chris

    Das Leben ist zu kurz um langsame, langweilige Autos zu fahren, schlecht zu essen und Quarzuhren zu tragen.

  13. #13
    Day-Date Avatar von Butch
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    Es gibt Clubs, da kostet ein Piccolo 20.- EUR. Wer trinkt, zahlt! Auch wenn es denselben Drink beim ALDI gegenüber für 69.- Cent gibt.

    Wäre ich der Parkplatzbetreiber (und somit Hausrechtsinhaber), würde ich die "Zusatzgebühr" mit den Bewirtschaftungskosten, angefangen von der Bewachung und Beleuchtung über die Grundstückssteuer bis hin zum Winterstreudienst, erklären.

    Und darum würde ich auch streiten, weil es mich aller Wahrscheinlichkeit nach nichts kostet.
    Schöne Grüße-"Butch" Friedel

  14. #14
    Parken auf einem regulären Parkplatz im Rahmen des StVO Bereichs ohne gültigen Parkschein: Bußgeldsanktionierung: 5€ in diesem Fall.
    Ihr versteht da was falsch.Der abgestellte Wagen stand sozusagen auf einem Privatgelände und hat mit der StVO nix mehr zu tun.
    Wenn der Falschparker sich bequemt hätte und wäre zum Parkscheinautomat gelaufen hätte er dessen AGB`s lesen können. Dieser Privat Firma gehört quasi der Parkplatz. Könnte auch noch mehr Strafgeld verlangen.

    Warum sollte ein Privater sich mit 20€ reich verdienen dürfen?
    Das ist ein Schnäppchen.

    gruß Jörg
    gruß Jörg

  15. #15
    GMT-Master
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    Original von Rolexplo
    Parken auf einem regulären Parkplatz im Rahmen des StVO Bereichs ohne gültigen Parkschein: Bußgeldsanktionierung: 5€ in diesem Fall.
    Ihr versteht da was falsch.Der abgestellte Wagen stand sozusagen auf einem Privatgelände und hat mit der StVO nix mehr zu tun.
    Wenn der Falschparker sich bequemt hätte und wäre zum Parkscheinautomat gelaufen hätte er dessen AGB`s lesen können. Dieser Privat Firma gehört quasi der Parkplatz. Könnte auch noch mehr Strafgeld verlangen.

    Warum sollte ein Privater sich mit 20€ reich verdienen dürfen?
    Das ist ein Schnäppchen.

    gruß Jörg
    Ich denke ich verstehe es schon richtig, es geht um einen Privatparkplatz, auf dem die StVO grundsätzlich gilt, da der private Verkehrsraum nicht mehr vom Betreiber persönlich beherrscht wird. (So h.L. der Rechtssprechung)
    Ich wollte mit dem Beispiel anzeigen was es dich gekostet hätte wenn du auf einem "normalen" regulären Parkplatz, zB am Strassenrand, ohne Parkschein für 10 Minuten (wie im obigen Beispiel geparkt hättest.

    Hausrecht, AGBs, was auch immer geben dir nicht das Recht hoheitliche Befugnisse wahr zu nehmen. So wie du dich in einem Club vom Türsteher weder eines "abtastens" unterziehen lassen musst, noch ein privater Security Mann beim einkaufen deine Tasche gegen deinen Willen kontrollieren darf.
    In diesem Beispiel könnte man dir den Zugang zum Club/Kaufhaus verweigern, das ist vom Hausrecht gedeckt. Nicht aber sich Befugnisse anzueigenen die nach PolG den Vollzugsbehörden zugewiesen sind. Duldest du es dennoch geschieht das auf deine Einwilligung.

    Und die Sanktionierung von Parkverstössen, um wieder auf unseren Fall zurück zu kommen, ist hoheitliche Aufgabe, solche Befugnisse können unter gesetzlich geregelten Fällen, an Private vergeben werden. Hier im vorliegenden Fall aber sicherlich nicht so.
    Der Parkplatzbetreiber könnte den unberechtigten Nutzer ihrer Kapazitäten verklagen, auf Schadensersatz, gffs. Unterlassungsanspruch usw usw. Aber einfach einen rechtstültigen Strafzettel ausstellen kann er NICHT.
    Und ich sage, einfach aus der Praxis heraus, der wird dich wegen 27€ streitwert nicht verklagen.
    Wenns einem zu riskant ist das auf sich zu nehmen muss man wohl zahlen.
    Gruß Chris

    Das Leben ist zu kurz um langsame, langweilige Autos zu fahren, schlecht zu essen und Quarzuhren zu tragen.

  16. #16
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Tschuldigung, aber ich finde diese Diskussion scheisse.
    Jemand parkt auf einem privaten Parkplatz.
    Der kostet offensichtlich Geld.
    Jemand zahlt nicht.
    Der Eigentümer verlangt dafür nachträglich Geld / Schadenersatz.
    Der Betrag - Peanuts.
    Aber sofort findet sich ein Rechtsanwalt, der den, der nicht zahlen will, instruiert.

    Wo ist der berühmte K...-Smiley?

  17. #17
    RAMichel
    Gast
    Ich stelle mir die Frage, wo der Vertragsschluß liegt. Unterschreibt man bei der Einfahrt auf das Gelände? Gibt es ein Schrankensystem? Oder kann man ohne jegliches Hindernis auf die Fläche auffahren? Bei letzterem hätte ich erhebliche Probleme, eine Zahlungspflicht zu konstruieren. Bei den beiden erstgenannten könnte man den Fahrer, wenn man ihn denn herausfindet, in Anspruch nehmen. Sehr zwielichtige Sache. Ich würde deshalb einfach gar nichts machen. Ggf. auf ein Einschreiben reagieren, sonst nicht.

  18. #18
    GMT-Master
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    Original von Priknamplaa
    Tschuldigung, aber ich finde diese Diskussion scheisse.
    Jemand parkt auf einem privaten Parkplatz.
    Der kostet offensichtlich Geld.
    Jemand zahlt nicht.
    Der Eigentümer verlangt dafür nachträglich Geld / Schadenersatz.
    Der Betrag - Peanuts.
    Aber sofort findet sich ein Rechtsanwalt, der den, der nicht zahlen will, instruiert.

    Wo ist der berühmte K...-Smiley?
    Ich bin es ja gewöhnt mich zu widerholen, deshalb nochmal:

    Es geht darum dass nicht Hinz und Kunz anfängt, sich behördliche Befugnisse anzumaßen. Dagegen muss m.E. mit allem Nachdruck vorgegangen werden.
    Denn wenn das einreisst geht es dem Bürger bestimmt nicht besser.
    Was kommt danach?
    In Amerika privatisieren sie bereits den Strafvollzug.
    Das ist eine Pervertierung des Systems sonder gleichen.
    Es dauerte nicht lang da wurden die ersten Fälle aufgedeckt, in denen Richter und Staatsanwälte Anteilgseigner an den Gefängnissen waren, in die sie Leute verfrachteten. Kannst du dir vorstellen wie "objektiv" da noch die Anklageschriften und Urteile ausgesehen haben?

    Oder wie würde dir private Security gefallen die dich irgendwo auf dem Parkplatz anhält und dich vorknöpft und dir den willkürlichen Betrag X abnimmt weil du falsch geparkt hast?

    Sowas hat zu unterbleiben, wenn ein Privater, egal ob jur. oder natürliche Person, sich in seinen Rechten verletzt glaubt, hat er/sie den Weg über die Exekutive und die ordentlichen Gerichte zu gehen, und nicht selber Strafzettel auszustellen.
    Gruß Chris

    Das Leben ist zu kurz um langsame, langweilige Autos zu fahren, schlecht zu essen und Quarzuhren zu tragen.

  19. #19
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von Lord of Doom
    Original von Priknamplaa
    Tschuldigung, aber ich finde diese Diskussion scheisse.
    Jemand parkt auf einem privaten Parkplatz.
    Der kostet offensichtlich Geld.
    Jemand zahlt nicht.
    Der Eigentümer verlangt dafür nachträglich Geld / Schadenersatz.
    Der Betrag - Peanuts.
    Aber sofort findet sich ein Rechtsanwalt, der den, der nicht zahlen will, instruiert.

    Wo ist der berühmte K...-Smiley?
    Ich bin es ja gewöhnt mich zu widerholen, deshalb nochmal:

    Es geht darum dass nicht Hinz und Kunz anfängt, sich behördliche Befugnisse anzumaßen. Dagegen muss m.E. mit allem Nachdruck vorgegangen werden.
    Denn wenn das einreisst geht es dem Bürger bestimmt nicht besser.
    Was kommt danach?
    In Amerika privatisieren sie bereits den Strafvollzug.
    Das ist eine Pervertierung des Systems sonder gleichen.
    Es dauerte nicht lang da wurden die ersten Fälle aufgedeckt, in denen Richter und Staatsanwälte Anteilgseigner an den Gefängnissen waren, in die sie Leute verfrachteten. Kannst du dir vorstellen wie "objektiv" da noch die Anklageschriften und Urteile ausgesehen haben?

    Oder wie würde dir private Security gefallen die dich irgendwo auf dem Parkplatz anhält und dich vorknöpft und dir den willkürlichen Betrag X abnimmt weil du falsch geparkt hast?

    Sowas hat zu unterbleiben, wenn ein Privater, egal ob jur. oder natürliche Person, sich in seinen Rechten verletzt glaubt, hat er/sie den Weg über die Exekutive und die ordentlichen Gerichte zu gehen, und nicht selber Strafzettel auszustellen.

    Typische Juristen-Logik und -Sprache.
    Du meinst - ganz simpel ausgedrückt, Du kannst auf anderer Leute Grund und Boden tun und lassen was Du willst, nur weil Du Dich auf dem Rechtsweg besser auskennst und die entsprechenden Paragraphen entsprechend strapazieren kannst.

    Ich suche weiter den Smiley

  20. #20
    GMT-Master
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    Dann such mal schön weiter, denn wenn du es nach diesen drastischen Beispielen immer noch nicht verstehst dann willst du es wohl einfach nicht verstehen.
    Gruß Chris

    Das Leben ist zu kurz um langsame, langweilige Autos zu fahren, schlecht zu essen und Quarzuhren zu tragen.

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