Mein Kumpel hat letzte Sonntag seine Freundin zum Bahnhof gebracht. Dort gibts nur gebührenpflichtige Parkplätze.
Da die Sache seiner Meinung nach keine Zeit gekostet hat und er effektiv 10min benötigt hat, um sie am Zug abzuliefern und wieder zum Auto zu kommen, hat er kein Ticket gelöst.
Wie es der Zufall so will, war allerdings, als er nach 10min zurück kam, ein Ticket am Scheibenwischer.
27€; die sich aus 4€ fürs Parken ohne Ticket und 23€ "Vertragsstrafe" zusammensetzen. Der Parkplatz wird von einer privaten Firma betrieben.
Ist das so rechtens oder muss da nicht zumindest ein gewisser Zeitraum zum Be- und Entladen eingeräumt werden?
Wenn man im öffentlichen Raum im Halteverbot steht, muss die blaue Tante schließlich auch erst mal die paar Minuten zum Be- und Entladen abwarten. Mein Eindruck ist, dass bei solchen Privatunternehmen sehr voreilig kassiert wird und mit hohen Strafen bei Widerspruch gedroht wird, in der Hoffnung, dass der kleine Mann ohne zu Murren zahlt. Wie sieht in dem Fall die Rechtslage aus?
Tragen wie ein Mann - zahlen und der Freundin ewig Vorhaltungen machen; oder dagegen angehen?!?
Ergebnis 1 bis 20 von 37
Hybrid-Darstellung
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13.12.2009, 12:20 #1
Strafzettel sonntags am Bahnhof
Gruß, Max
Bollinger!
Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.
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