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  1. #21
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    RE: Kfz- Versicherungsfrage nach Unfall (für Experten)

    Was mich jetzt viel mehr interessiert: Wieso knallen bei einem simplen Parkmanöver 4 !!!!! Autos zusammen

  2. #22
    karl16750
    Gast

    RE: Kfz- Versicherungsfrage nach Unfall (für Experten)

    Original von Ingo.L
    Was mich jetzt viel mehr interessiert: Wieso knallen bei einem simplen Parkmanöver 4 !!!!! Autos zusammen
    ganz einfach wenn man den Blinker nicht benutzt und einfach aus heiterem Himmel stehenbleibt

  3. #23
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    RE: Kfz- Versicherungsfrage nach Unfall (für Experten)

    ok, zwei könnte ich verstehen. Evt. auch drei. Aber vier ? Respekt

  4. #24
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    Nach dem Eintreten der Tatsache, dass man nicht mehr Alleinfahrer ist, hat man i.d.R. zwei Wochen Zeit, dies der Versicherung mitzuteilen. Das sollte dein Schwager jetzt mal tun...

  5. #25
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    Aus Erfahrungen im Kollegenkreis kann ich DaytonFan nur zustimmen. Die Versicherungen nehmen den Versicherungsnehmer nur bei vorsätzlichen Falschangaben in Regress.

    Dies gilt z. B. auch wenn angegeben wurde, dass der Wagen nachts in der Garage steht und im Urlaub normal auf der Straße geparkt wird. Dies ist einem Kollegen so passiert. Er hat das seiner Versicherung angegeben und die haben problemlos bezahlt.

    Wenn dein Schwager in einer wichtigen, nicht verschiebbaren Besprechung war, wird niemand etwas dagegen haben, wenn du den Wagen umparkst, weil er ev. jemanden anderen behindert.
    Werner


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  6. #26
    Air-King
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    Das hat mich auch sehr verwundert, dass vier Fahrzeuge in einen Einparkunfall verwickelt waren, das habe ich so auch noch nicht gehört. Für mich stellt sich hier die Frage, ob der Unfall überhaupt polizeilich aufgenommen worden ist bzw. inwiefern schon persönliche Daten ausgetauscht wurden. Gibt ja mehrere Möglichkeiten, diesen Vorfall versicherungstechnisch zu klären. Einerseits kann man den Unfallschaden über die Vollkaskoversicherung des Fahrzeughalters regeln, wenn das günsiger kommt, die Haftpflicht des Verursachers wäre auch eine Möglichkeit.

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