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  1. #1
    Deepsea Avatar von Rolmaniac
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    Strafzettel aus Italien von EMO? Wer kann mir evtl. genaueres sagen?

    Hallo zusammen,

    ich habe mal eine Frage. Und zwar waren meine Frau über Silvester 07/08 in Rom unterwegs und hatten einen Leihwagen. Nun bekam ich mitte September diesen Jahres zwei Briefe aus Italien zugestellt, dass ich jeweils am 02. Jan. 08 in eine Sperrzone ohne Zulassung hineinfuhr und jeweils pro Brief eine Strafe von 106,90 Euro innerhalb von 3 Wochen zahlen sollte. Diese Briefe stamten allesamt von der EUROPEAN MUNICIPALITY OUTSOURCING kurz EMO aus Florenz.

    Zu dem Zeitpunkt dachte ich mir nicht viel dabei, da die EMO die Briefe an meine alte Adresse schickte und ich nur durch zufall davon erfuhr. Deshalb ließ der Dinge ihren Lauf. Nun schaue ich vor einigen Tagen in mein Postfach und siehe da, wieder eine Aufforung 2 Briefe am Schalter per Einschreiben und Rückschein abzuholen. Kurioserweise sind diese Briefe wieder an meine alte Adresse adressiert worden. Da hat wohl ein Postbeamter gut aufgepasst . Jedenfalls habe ich die Briefe noch nicht abgeholt, da es sich ja bestimmt wieder um eine Zahlungserinnerung handelt.

    Kann mir irgendjemand etwas zu dieser EMO sagen und ggf. wie ich mich verhalten soll??? Dubios oder seriös? Ich finde knapp 215.- Euro an etwas zu bezahlen was man nicht kennt ist doch risky? Kann mir auch nicht vorstellen, dass sie einen Gerichtsvollzieher vorbeischicken?

    Habt Ihr auch schon Erfahrungen mit dieser EMO gesammelt???
    Angelo

  2. #2
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Zwischen Italie und Deutschland gibt es kein innerstaatliches Zwangsvollstreckungabkommen in Bußgeldverfahren. Das heißt, Knollen aus I können in D nicht beigetrieben werden und andersrum. Lass den Schrott zurückgehen.

    Kann dir natürlich passieren, dass die offenen Knollen irgendwie in I gespeichert werden und dir bei einer dortigen Verkehrskontrolle mal vorgehalten werden, so passierts zB in CH.

  3. #3
    Niklas
    Gast
    Einfach vergessen.

    Da passiert, aus meiner Erfahrung, gar nichts.

  4. #4
    Double-Red Avatar von Rolex1970
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    Original von Ticktacktom
    Zwischen Italie und Deutschland gibt es kein innerstaatliches Zwangsvollstreckungabkommen in Bußgeldverfahren. Das heißt, Knollen aus I können in D nicht beigetrieben werden und andersrum. Lass den Schrott zurückgehen.

    Kann dir natürlich passieren, dass die offenen Knollen irgendwie in I gespeichert werden und dir bei einer dortigen Verkehrskontrolle mal vorgehalten werden, so passierts zB in CH.
    Genau.
    Lg Pasci

  5. #5
    Deepsea Avatar von Rolmaniac
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    Wie lange können die ital. Polizisten die Knöllchen bei eiener Kontrolle in Italien nachfordern?
    Angelo

  6. #6
    Explorer
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    Original von Rolmaniac
    Wie lange können die ital. Polizisten die Knöllchen bei eiener Kontrolle in Italien nachfordern?
    angeblich bis zu 3 Jahren!!!
    Ciao di Roma

  7. #7
    PREMIUM MEMBER Avatar von X-E-L-O-R
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    Bei dir kamen nur ein paar Briefe und Einschreiben an? Glückwunsch!

    Hatte vor ein paar Jahren mal einen ähnlichen Fall in Zürich, mit dem Unterschied, dass bei mir auf einmal zwei Uniformierte im Auftrag der Staatsanwaltschaft im Büro aufgekreuzt sind (Geschäftswagen)! Da ging mir mal kurz der Arsch auf Grundeis. Meine Kollegen haben sich kaputtgelacht.

    Hat sich dann aber alles in Wohlgefallen aufgelöst. Auf dem Beweisfoto war mein Hund im Kofferraum zu erkennen (die Schweizer blitzen bei Rotlichtverstössen von hinten), ich konnte mich nicht mehr erinnern, wer zu dem Zeitpunkt gefahren ist... und selbst die Polizeibeamten haben mir die Auskunft gegeben, dass D und Kanton Zürich kein "Eintreibeabkommen" haben...

    Aber Hauptsache einen Rotlichverstoß schön über die Staatsanwaltschaft laufen lassen...
    Gruß Frank

  8. #8
    Deepsea Avatar von Rolmaniac
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    Na ich habe sowieso keine Ahnung wie das sein kann, dass sie sich urplötzlich nach eineinalb Jahren an mich wenden und auf eine Forderung stellen.
    Angelo

  9. #9
    Original von Rolmaniac
    Wie lange können die ital. Polizisten die Knöllchen bei eiener Kontrolle in Italien nachfordern?
    Nach Aussage vom ADAC Rechtschutz fünf Jahre.

    Wie schon oben geschrieben, haben die in D keine Handhabe. Wenn Du allerdings mal in Italien aufgegriffen wirst, dann könntest Du Reif sein und mußt entweder sofort bezahlen oder sie legen Dir Deinen Wagen an die Kette.

    Die Verjährungsfrist zur "Eintreibung der Gebühr" beträgt 360 Tage ab dem Tag an dem die Ordnungswiedrigkeit begangen wurde, wenn Du im Leihwagen unterwegs warst, 360 Tage ab dem Tage an dem die Behörde vom Vermieter über den Mieter informiert wurde.

    Ich hatte gerade den gleichen Mist am Hacken.
    Gruß Jan

  10. #10
    Deepsea Avatar von Rolmaniac
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    Das heißt also, iim schlimmsten Fall muss ich innerhalb der nächsten 5 Jahre mit einer Geldbuße direkt in Italien rechnen wenn man mich Vorort anhält!

    Welche Gebühreintreibung meinst Du ist nach 360 Tagen verjährt???
    Angelo

  11. #11
    Die EMO übernimmt ja die "Gebühreneintreibung" im Auftrage der Polizei und somit hat sie 360 Tage Zeit ab Tatbegehung Dir die "Aufforderung zur Zahlung" zuzustellen. Beim Mietwagen entsprechend längere Frist. 360 Tage, ab dem Datum, an dem die EMO über den Mieter informiert wurde.
    Gruß Jan

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