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  1. #1
    Sea-Dweller Avatar von hartenfels
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    Rolex-Garantiekarte ohne Käufer-Name und Verkaufsdatum - was tut ihr?

    Ja, ich habe die Suchfunktion gefunden. Nein, ich habe nicht gefunden, was ich suche:

    Ich habe soeben eine 114270 von Marco ("Kroonwatches") gekauft. Die Abwicklung war übrigens absolut reibungslos und die Uhr ist toll - vielen Dank Marco

    Bei dieser Uhr war eine Garantiekarte dabei, in der zwar der die Uhr ursprünglich verkaufende Konzessionär eingetragen war, aber noch nicht der Käufer und kein Verkaufsdatum.

    Wie sind Eure Erfahrungen mit etwaigen Garantiefällen, wenn man da nichts einträgt? Müssen Rolex-Konzessionäre den Verkauf einer bestimmten Uhr an ROLEX melden (wegen des Laufs der Garantiefrist)? Kann ich mir - ehrlich gesagt - nicht vorstellen, dass man diesen administrativen Aufwand betreibt.

    Ich neige dazu, meinen Namen und das Datum einzutragen, an dem ich die Uhr von Marco bekommen habe (ich bin da etwas konservativ) und ist meines Erachtens auch eine Frage der Redlichkeit.

    Aber wie haltet Ihr das?

    Grüße

    Heiko
    Beste Grüße

    Heiko

  2. #2
    Milgauss
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    RE: Rolex-Garantiekarte ohne Käufer-Name und Verkaufsdatum - was tut ihr?

    Das geht mir so ähnlich...
    Daher interessieren mich die Rückmeldungen ebenso.

    Danke im voraus

    Viele Grüße
    Thomas
    Bei Hofe, im Krieg und unter Jägern schätzt man den glücklichen Zufall und rechnet ihn dem Manne zu.
    (Ernst Jünger)

  3. #3
    PREMIUM MEMBER Avatar von Big Ben
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    Trage in ein paar Monaten das aktuelle Datum nach und lass den Namenseintrag offen.
    Dann hast du eine neuere Uhr und eine etwas längere Garantie, die auch ohne Namenseintrag Gültigkeit hat.

    So würde ich das machen.







    Alex

  4. #4
    Milgauss
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    gute frage selber eintragen ist das nicht betrug ?

    nicht vom händler ausgefüllte papiere verfällt nicht die garantie ?

  5. #5
    PREMIUM MEMBER Avatar von Big Ben
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    Man kann die Garantiekarte auch wieder zum Händler schicken.....







    Alex

  6. #6
    Yacht-Master
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    RE: Rolex-Garantiekarte ohne Käufer-Name und Verkaufsdatum - was tut ihr?

    Zitat Heiko:
    "Ich neige dazu, meinen Namen und das Datum einzutragen, an dem ich die Uhr von Marco bekommen habe (ich bin da etwas konservativ) und ist meines Erachtens auch eine Frage der Redlichkeit."


    In dem Verkauf liegt sicher nichts "Unredliches".
    Viele Members hier im Forum wünschen nicht ausgefüllte Garantiekarten,
    für einen Wiederverkauf wird dann der neue Besitzer zum Erstbesitzer der Uhr.

    Wenn Du es wünscht, so schreibe einfach Deinen Namen und das Kaufdatum
    auf die Karte - und gut ist es.

    Wenn Du den Eintrag dabei um drei oder sechs Monate vordatierst, verlängerst
    Du Dir die Garantie. Ist zwar nicht korrekt, aber im Falle einer späteren Garantie-Reparatur
    ist es egal. Viele Uhren liegen auch lange beim Händler, ehe sie verkauft werden.

    Die Garantie von zwei Jahren beginnt mit dem Kaufdatum, das Du nun noch eintragen kannst.

  7. #7
    Day-Date Avatar von Tyrann
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    RE: Rolex-Garantiekarte ohne Käufer-Name und Verkaufsdatum - was tut ihr?

    dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen

    absolut korrektes Statement
    es grüßt Tobias

  8. #8

    RE: Rolex-Garantiekarte ohne Käufer-Name und Verkaufsdatum - was tut ihr?

    Am besten gar nichts eintragen und im Falle eines Garantiefalles, kannst immernoch kreativ werden beim Datum.
    Grüße aus dem Süden
    Marcus

  9. #9
    Yacht-Master Avatar von stevi0007
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    RE: Rolex-Garantiekarte ohne Käufer-Name und Verkaufsdatum - was tut ihr?

    ja, hab auch 2 verklebte Uhren bewußt ohne Datum- bzw. Namenseintrag gekauft
    Ist einfach ein gutes Gefühl kein Datum auf der Karte zu haben, und Rolex haltet genauestens die 2 Jahresgarantie ein!!!!!!!!!!!
    Hatte mal nach 4monatiger Ablauf der Garantie ein Problem, Uhr wurde an Rolex eingeschickt und nach etlichen Telefonaten musste ich letztendlich den 100%igen Reparaturbetrag bezahlen!!!!
    Keine Kulanzlösung von Rolex, habe daraus gelernt ........
    Deshalb, lass das Datum offen, du kannst ja immer noch das richtige Datum eintragen
    lg, Stefan


    Lieben Gruß,
    Stefan

  10. #10
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    Hallo,

    ihr seid ja echt kreativ

    Ist in einem Garantiefall nicht auch der Original-Kaufbeleg (Rechnung, Quittung, Kassenbeleg) von Bedeutung?

    Ich wäre da vorsichtig, die Garantiekarte selbst auszufüllen. Was ist mit der Unterschrift vom Konzi auf der Garantiekarte?

  11. #11
    PREMIUM MEMBER Avatar von ftum
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    RE: Rolex-Garantiekarte ohne Käufer-Name und Verkaufsdatum - was tut ihr?

    als fußgänger bei rot über die straße ist auch nicht erlaubt.... und???????
    Scheeeeeeee war's!!!

    Gruss Foti

  12. #12
    Milgauss
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    wenn man über den haufen gefahren wird und ?


  13. #13
    Yacht-Master Avatar von stevi0007
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    Bei meinem Fall wurde nur nach der Garantiekarte nachgefragt, da die 4 Monate abgelaufen war, gab es keine Ansprüche!
    Bei einem TV-Kauf ist natürlich der Kassabeleg der Garantieschein
    lg, Stefan


    Lieben Gruß,
    Stefan

  14. #14
    ehemaliges mitglied
    Gast
    ja nee, is klar. Und wenn du platt gefahren wirst, zahlt deine Versicherung. Habe damit echt kein Problem. Jeder wie er mag.

    Freue mich schon auf den Thread: Meine neue neue Rolex is am Arsch, habe aber keinen Eintrag auf der Karte. Reparatur is scheiße teuer. Wer kann mir helfen?

    Oh, Mann. Ich halte mich da raus. Sorry, für meinen Hinweis.

    Gute Nacht

  15. #15
    Original von Big Ben
    Trage in ein paar Monaten das aktuelle Datum nach und lass den Namenseintrag offen.
    Dann hast du eine neuere Uhr und eine etwas längere Garantie, die auch ohne Namenseintrag Gültigkeit hat.

    So würde ich das machen.
    genau, und dann wundert sich ein Prozentsatz hier, dass sie angeschissen werden......

    und somit sehen wir bald das Geheule in einen anderen Thread wieder

  16. #16
    Day-Date Avatar von Tyrann
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    und der Nächste macht aus einem 3er nen 8er
    es grüßt Tobias

  17. #17
    Freccione Avatar von rudi
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    Original von Tschie Em Tie
    Hallo,

    ihr seid ja echt kreativ

    Ist in einem Garantiefall nicht auch der Original-Kaufbeleg (Rechnung, Quittung, Kassenbeleg) von Bedeutung?

    Ich wäre da vorsichtig, die Garantiekarte selbst auszufüllen. Was ist mit der Unterschrift vom Konzi auf der Garantiekarte?
    Von den 20 neuen Uhren die ich bis jetzt gekauft habe, erhielt ich erst eine Rechnung, und das war vom Konzi, für alle Anderen habe ich nur das Zerti bekommen, und bis jetzt noch nie Probleme gehabt, allerdings waren die Garantiekarten auch immer ordnungsgemäß ausgefüllt
    Gruß Rudi

  18. #18
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Dann ist ja alles ok und es gibt auch keine Probleme im Garantiefall. Steht ja auch so in dem kleinen Heftchen drin, das jeder Uhr beiliegt.

    Ich bezog mich eher auf den Fall, dass die Karte unausgefüllt und nicht vom Konzi unterschrieben ist. Dann sollte im Garantiefall über eine Rechnung, Quittung, o.ä. der tatsächliche Kaufzeitpunkt nachweisbar sein und die Garantiefrage nicht zum Streitfall werden.

    Wenn ich Rolex-Köln oder ein Konzi wäre, der so eine Uhr ohne jeden Alternachweis bekäme und ein Garantieanspruch geltend gemacht würde, würde ich die Uhr nicht anrühren und den Überbringer wieder nach Hause schicken - mit der kaputten Uhr natürlich.

  19. #19
    PREMIUM MEMBER Avatar von Big Ben
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    Bei einem Garantiefall sollte selbstverständlich ein Datum auf dem Zerti stehen







    Alex

  20. #20
    Yacht-Master Avatar von stevi0007
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    ich glaube, wenn du 350€ nach nur 4monatigem Ablauf der Garantiefrist zahlen must, keine Kulanzlösung,.....denkst du auch anders!
    lg, Stefan


    Lieben Gruß,
    Stefan

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